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So versichern Sie Ihr Haus gegen Elementarschäden

Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch: Vor all diesen Gefahren schützt weder eine Wohngebäude- noch eine Hausratversicherung. Beide lassen sich aber um den entsprechenden Schutz erweitern.

13.03.2025, 00:05 Uhr
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  • So versichern Sie Ihr Haus gegen Elementarschäden - Wenn das Eigenheim von Überschwemmungen betroffen ist, kann eine Elementarschadenversicherung zumindest den finanziellen Schaden lindern.
    Wenn das Eigenheim von Überschwemmungen betroffen ist, kann eine Elementarschadenversicherung zumindest den finanziellen Schaden lindern. Foto: dpa
Düsseldorf/Hamburg

Es regnet, es schneit, es taut: Wenn Bäche, Flüsse und Kanalisationen Wassermassen nicht mehr fassen können, sind oft Überschwemmungen die Folge. Schwappen die Fluten ins Haus, ist das Eigenheim schnell ruiniert. Eine Wohngebäudeversicherung allein reicht dann nicht aus, um die finanziellen Folgen zu mildern. Versicherte benötigen vielmehr zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Worauf Hausbesitzer bei Vertragsschluss achten sollten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wann leistet eine Elementarschadenversicherung?

Bei Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer und Leitungswasser verursacht wurden, greift die Wohngebäudeversicherung. Steht das Haus aber aufgrund von sintflutartigem Regen, Hochwasser oder Überschwemmungen unter Wasser, braucht es zusätzlich einen Baustein für Elementarschäden. 

Dieser leiste auch bei Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Schneedruck, Lawinenabgänge oder Rückstau - also wenn Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt und aus Toilette, Dusche und Waschbecken sprudelt, erläutert Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Schäden durch Sturmfluten sind regelmäßig nicht mit abgedeckt, es gibt aber vereinzelte Versicherer, die dieses Szenario einschließen.

Wichtig: Die Naturgewalten, vor deren Schäden Hausbesitzer sich schützen wollen, sollten ausdrücklich in der Police aufgeführt sein. Denn: "Der Schutz ergibt sich allein aus den Vertragsbedingungen", sagt Stephen Rehmke, Vorstand des Bunds der Versicherten (BdV). "Es gilt nur, was dort erwähnt ist."

Für welche Kosten kommt die Police auf?

In der Regel übernimmt die Versicherung im Schadenfall die Kosten für Reparaturen und Aufräumarbeiten bis hin zum Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes oder der beschädigten Gebäudeteile. Zudem werden, falls das Gebäude eine Zeit lang nicht bewohnbar sein sollte, Hotelkosten übernommen. Auch diese Leistungen sollten exakt in den Unterlagen beschrieben sein.

Wer zusätzlich zum Gebäude auch sämtliches bewegliches Inventar vor Elementargefahren schützen möchte, der benötigt den Zusatzbaustein für Elementarschäden nicht nur bei der Wohngebäudeversicherung, sondern auch bei der Hausratversicherung.

Wie schließe ich einen Elementarschadenvertrag ab?

Die Elementarversicherung wird Rehmke zufolge nur in Verbindung mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Diese Policen können bei Bedarf entsprechend erweitert werden. Daraus resultiert üblicherweise eine höhere Prämie. Nur einzelne der Naturrisiken abzusichern - etwa weil Schäden durch einen Vulkanausbruch am Wohnort unwahrscheinlich sind -, ist nicht möglich.

Verbraucherschützerin Weidenbach rät, vor einem Abschluss im Versicherungsschein nachzuprüfen, ob der bestehende Versicherungsvertrag bereits Naturgefahren einschließt. Tut er das nicht, ist es sinnvoll, das Risiko für die Immobilie abzuschätzen und zu entscheiden, ob der Zusatzbaustein sinnvoll ist. Für die Hausratversicherung lohnt er sich tendenziell, wenn besonders teures Inventar Schaden nehmen oder eine zerstörte Einrichtung nicht ohne Weiteres auf eigene Kosten erneuert werden könnte. Für die Wohngebäudeversicherung kann er - besonders in gefährdeten Gebieten - existenziell sein.

Was hat es mit den Gefährdungsklassen auf sich?

Um ihr konkretes Risiko für einen Schadenfall einschätzen zu können, müssen Eigenheimbesitzer wissen, wie wahrscheinlich der Eintritt bestimmter Naturgefahren in ihrer Nähe ist. Dabei geht es insbesondere um Starkregen- und Hochwasser-Ereignisse. Anhaltspunkte dafür finden sie unter anderem in den sogenannten Risiko- und Gefahrenkarten der einzelnen Bundesländer.

Zudem können Verbraucherinnen und Verbraucher ein Online-Tool der Versicherer nutzen. Diese stufen die einzelnen Regionen anhand des sogenannten Zonierungssystems für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken (ZÜRS Geo) in verschiedene Gefährdungsklassen ein. Im Hochwasser-Check erfährt man auf dieser Grundlage, wie gefährdet das Eigenheim durch Starkregen und Überschwemmung ist. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind mehr als 22 Millionen Adressen enthalten.

Was sollte ich beim Abschluss beachten?

Die Wahl der Versicherung sollte dem Verbraucherportal Finanztip zufolge an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden. Entscheidend ist also, dass sämtliche möglichen Risiken von der Police abgedeckt werden - in Küstennähe also etwa auch die Sturmflut.

Wichtig ist außerdem, die Versicherungssumme ausreichend groß zu wählen. "Diese sollte so bemessen sein, dass im Schadenfall die vollständigen Reparaturkosten gedeckt sind - inklusive Wiederaufbau des Gebäudes und der Beseitigung von Schäden durch Wasser, Schlamm oder Erdrutsche", sagt Finanztip-Versicherungsexpertin Henriette Neubert. Dabei ist zu bedenken, dass der Wert des Hauses infolge allgemeiner Wertsteigerungen oder durch umfangreiche An- und Umbauten, Erweiterungen oder Sanierungen zunehmen kann. Hier gilt es darum, genau hinzusehen: Manche Versicherer sehen nämlich Höchstgrenzen für die Entschädigung vor.

Gute Versicherungen schließen Finanztip zufolge zudem grobe Fahrlässigkeit, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Kosten für die Dekontamination des Erdreichs sowie Wasserzu- und Wasserableitungsrohre auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes mit in den Schutz ein.

Verbraucherschützer empfehlen, vor Vertragsschluss mindestens drei Angebote für den Zusatzbaustein Elementargefahren einzuholen. Eines davon sollte der aktuelle Versicherer beisteuern. Aber Achtung: Dem BdV zufolge ist dessen Offerte häufig mit einem gänzlich neuen Tarif verknüpft. So oder so: Abdeckung, Leistung und Prämie werden am besten genau verglichen.

Außerdem wichtig: Wer den Anbieter wechselt, sollte sich vor der Kündigung des bestehenden Vertrags die Deckungszusage der neuen Versicherung besorgen, damit der Schutz nahtlos gewährleistet ist. Ist die Immobilie noch nicht abgezahlt, muss die Bank einer Vertragskündigung der Wohngebäudeversicherung regelmäßig zustimmen. Dafür sollte eine entsprechende Bearbeitungszeit eingeplant werden.

Ist eine teure Versicherung automatisch gut?

Der Preis allein sollte nicht den Ausschlag für den Vertragsabschluss geben, sagt Elke Weidenbach. Vielmehr müsse das Gesamtpaket stimmen. Dazu gehört auch die von manchen Versicherern verlangte Selbstbeteiligung. Sie kann etliche Tausend Euro betragen. Die müssen Eigentümer für den Schadenfall in der Hinterhand haben.

Außerdem kann es sein, dass Anbieter ihren Versicherungsnehmern vorschreiben, bessere Maßnahmen zum Schutz des Hauses vorzunehmen. Etwa den Einbau von Rückstauklappen oder Aufkantungen, um die Dichtheit des Hauses zu verbessern. Solche Investitionen fließen in den Vergleich der Vertragsangebote ein.

Wegen der individuellen Einstufung der Gebäude variieren die Prämien stark. Mit einigen Hundert Euro Aufschlag auf die Wohngebäudeversicherung ist jedoch zu rechnen. Orientierung bietet unter anderem der Preis-Leistungsvergleich 2024 der Stiftung Warentest. Bei der Hausratversicherung sind deutlich geringere Aufschläge für den Zusatzbaustein zu erwarten.

  • Hochwasser-Check GDV

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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