Ein nicht funktionierendes WC in einer Mietwohnung muss umgehend repariert werden. Kommen Vermieter ihrer Pflicht nicht nach, können Mieterinnen und Mieter auf eigene Faust aktiv werden.
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Trödelt der Vermieter mit der Reparatur einer defekten Toilette, können Mieter die Instandsetzung in Eigenregie veranlassen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Bernau/Berlin




