Kleine Freude zum Jahresanfang: Wer sein Eigenheim mit einer Wärmepumpe beheizt, kann unter bestimmten Umständen mit einer rückwirkenden Erstattung von Netzumlagen rechnen. Was dafür erforderlich ist.
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Frist nicht verpassen: Wer den Wärmepumpen-Strom separat misst, kann sich Geld vom Stromanbieter zurückholen. Foto: Daniel Maurer/dpa-tmn
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