Ist die Wohnung im Sommer unerträglich heiß, kann man dafür unter Umständen die Miete kürzen. Nur: Ab wann ist das gerechtfertigt? Und was müssen Mieterinnen und Mieter dafür tun?
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Was für eine Affenhitze! Bei extremen Temperaturen kann man unter Umständen eine Mietminderung auf den Weg bringen. Bild: dpa/dpa-tmn
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