Mobile Blitzer in Plauen! Auch am heutigen Freitag, den 26.05.2023 sind Radarfallen am Straßenrand versteckt und wollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Plauen. In Plauen sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 26.05.2023, 17:20 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Plauen am 26.05.2023
Geblitzt wird am Standort Friedensstraße, PLZ 08525 in Bahnhofsvorstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.05.2023 um 13:55 Uhr (bestätigt am 26.05.2023, 15:56 Uhr). Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)
Seit 26.05.2023 um 14:48 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle am Standort Reißiger Straße(PLZ 08525 in Hammertorvorstadt) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)
(Stand von: 26.05.2023, 17:20 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der aktuelle Bußgeldkatalog im Überblick
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. In Verbindung mit dem Bußgeldkatalog ergeben sich hier Regelsätze von 20 bis 800 Euro. Unterschieden wird, ob das Tempovergehen außerorts oder innerorts begangen wird. Die maximale Strafe droht, wenn man im Stadtgebiet über 70 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wird. Raser erwartet dann ein Bußgeld von 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und sogar 3 Monate Fahrverbot.
Regelung für Pkw innerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | ||
11 – 15 km/h | 50 € | ||
16 – 20 km/h | 70 € | ||
21 – 25 km/h | 115 € | 1 | |
26 – 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat |
31 – 40 km/h | 260 € | 1 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monat |
61 – 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Regelung für Pkw außerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | ||
11 – 15 km/h | 40 € | ||
16 – 20 km/h | 60 € | ||
21 – 25 km/h | 100 € | 1 | |
26 – 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat |
31 – 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 – 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Wie verhält es sich mit dem Toleranzabzug bei mobilen Blitzern?
Die abgezogenen Toleranzen bei mobilen Geräten sind dieselben wie bei den stationär aufgebauten Blitzern. Generell gilt: Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Abzug üblicherweise bei 3 Prozent des gemessenen Wertes. Einige Blitzermodelle haben geringere Messgenauigkeiten, hier kann der Toleranzabzug auch höher angesetzt werden.
So funktionieren mobile Geschwindigkeitsmessern
Die Varianten mobiler Messstellen sind vielfätig. Es gibt verschiedene Standgeräte, die einfach auf einen Standfuß oder ein Stativ montiert werden können und schnell einsatzbereit sind. Die Polizei kann so sehr flexibel Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen überwachen. Allseits bekannt sind mittlerweile auch Blitzer-Anhänger in verschiedenen Ausführungen (sogenannte Enforcement Trailer). Aus technologischer Sicht unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Laser- und Radarmessgeräten. Seltener können auch Sensor-Messgeräte zum Einsatz kommen.
Die Regeln für Radarwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.