Plauen. Am 25. November stimmten sich erneut die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin zum Pandemie-Geschehen ab. Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen wurde unter anderem eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis vorerst 20. Dezember beschlossen. Die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) kritisieren dabei, die fehlende Planungssicherheit für die weiterhin geschlossenen Bereiche wie Freizeit-, Tourismus-, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Insbesondere die kurze Laufzeit der kommenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bis zum 6. Dezember ist in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar. Hans-Joachim Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz, kommentiert dies im Namen der sächsischen IHKs wie folgt: "Im Zuge der Diskussion um mögliche Öffnungen ab beziehungsweise vor Weihnachten erwarten unsere Mitgliedsunternehmen langfristig tragbare Entscheidungen, die möglichst frühzeitig kommuniziert werden müssen.
Eine kurzfristige und temporäre Öffnung über die Feiertage lohnt sich betriebswirtschaftlich in wenigen Fällen und wird deshalb von vielen Unternehmen abgelehnt." Sehr kritisch betrachten die sächsischen IHKs zudem die weiteren Einschränkungen der Kundenzahlen und zusätzlichen Auflagen für die Kundensteuerung im Einzelhandel. Diese Verschärfungen sind unbegründet und erschweren vielen Einzelhändlern - die ihre Umsatzausfälle nicht durch die November- beziehungsweise Dezemberhilfen kompensieren können - überdies das immens wichtige Weihnachtsgeschäft. Die Attraktivität der Innenstädte wird damit weiter geschwächt.