Keine "Musikalische Weihnacht" in Reichenbach

Corona Auswirkungen der neuen Corona-Verordnung für Reichenbach

Reichenbach. 

Reichenbach. Das öffentliche Lebens im Vogtland wird ab Montag entsprechend der an diesem Tag in Kraft getretenen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung erneut deutlich eingeschränkt. Diese Regelung gilt zunächst bis 12. Dezember.

Nach Möglichkeiten Termin vereinbaren

Keine Einschränkungen gibt es seitens der Stadtverwaltung beim Bürgerservice und den Öffnungszeiten. Für den Zugang in die Häuser der Stadtverwaltung gilt die 3-G-Regelung, also die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, mit Kontaktnachverfolgung. Nach Möglichkeit, so informiert die Stadtverwaltung Reichenbach, sollten die Bürger ein Termin vereinbaren, sodass der entsprechende Mitarbeiter im Haus ist und die Anliegen zügig erledigt werden können. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Reichenbach sind an ihrem Arbeitsplatz telefonisch und per E-Mail während der normalen Dienst- und Öffnungszeiten erreichbar. Das Standesamt und Friedhofsverwaltung sind für den Publikumsverkehr erreichbar. Für Hochzeiten und Trauerfeiern gilt die Kapazitätsgrenze der jeweiligen Räume sowie die 3-G-Regelung.

Kultur ruht quasi völlig

Alle Kultureinrichtungen sind geschlossen. Dazu zählt auch das Neuberin-Museum. Eine Ausnahme bilden die Bibliotheken. In der Jürgen-Fuchs-Bibliothek kann man weiterhin Medien entleihen. Hier gilt auch die 3-G-Regelung, eine Kontaktnachverfolgung sowie eine Begrenzung der Personenzahl entsprechend der Raumgröße. Lesungen und Veranstaltungen können nicht stattfinden. Die Jugendclubs haben geöffnet.

Sportstätten sind ebenfalls zugesperrt. Es kann Schulsport sowie Vereinssport für unter 16-jährige Kinder und Jugendliche ohne Zuschauer stattfinden. Im Hallenbad Reichenbach finden das Schulschwimmen sowie Schwimmkurse weiterhin statt. Öffentliches Schwimmen ist nicht mehr möglich.

"Musikalische Weihnacht" und Weihnachtsausstellung

Die Corona-Notfall-Verordnung regelt: Veranstaltungen und Feste sind untersagt. Das betrifft auch die Veranstaltung "Musikalische Weihnacht", die am 8. Dezember im Rathaus geplant war. Wer seine Karte bereits in der Tourist-Information, Markt 5, erworben hat, kann sie dort wieder zurückgeben und sich den Eintrittspreis erstatten lassen.

Der Reichenbacher Weihnachtsmarkt, der vom 16. bis 19. Dezember stattfinden sollte, und auch die kleineren Weihnachtsmärkte in den Ortseilen wurden abgesagt. Oberbürgermeister Raphael Kürzinger: "Bis zuletzt haben wir geplant und gehofft, unseren Weihnachtsmarkt veranstalten zu können. Ich wünsche trotz der Einschränkungen allen Reichenbachern eine besinnliche Adventszeit."

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