Springmesserverbot: Vogtlandkreis sammelt Stichwaffen bis 1. Oktober 2025 ein

Gesetzesänderung soll für Sicherheit sorgen - nachgefragt bei Steffen Munzert

Plauen

Das Messer hat in Deutschland einen schlechten Ruf bekommen. "Das ist übel. Jeder von uns braucht das Messer. Wir haben etliche Messer zu Hause. Ohne Messer kann keiner leben", sagt Steffen Munzert. Steffen gilt inzwischen als "Messermann des Vogtlandes". Unzählige Werkzeuge hat er schon angefertigt. "Das Messer hat niemals Schuld. Sondern immer sein Bediener!" Die Denkanstöße von Steffen sind verständlich. Auslöser waren die letzten Meldungen. Messerverbotszonen, neue Verordnungen und eine Mitteilung der Waffenbehörde hat es in diesem Jahr gegeben. "Was ist nur los in unserer Stadt", fragten sich viele Plauener.

Abgabe in der Waffenbehörde des Vogtlandkreises möglich

Das Ordnungsamt des Vogtlandkreises hatte dazu informiert: "Mit dem Beschluss des Sicherheitsgesetzes der Bundesregierung, gelten ab sofort auch umfassende Neuerungen im deutschen Waffengesetz. Demnach ist seit dem 31. Oktober 2024 der Besitz von Springmessern verboten, wenn kein berechtigtes Interesse besteht, dass eine einhändige Nutzung erforderlich macht oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung notwendig ist", heißt es in der amtlichen Pressemitteilung. Der Jäger, die Fischerei, ein Fallschirmspringer: Es gibt durchaus Berufe, wo es ohne Messer gar nicht geht. Steffen Munzert aber gibt zu bedenken: "Hätte unser Staat nach Messerangriffen mit voller Härte des Gesetzes reagiert, bräuchte es keine neuen Verordnungen oder Gesetze."

Viele Menschen kritisieren die Alibipolitik

Unglaublich viel Zeit haben Politiker und Ämter damit verbracht, neue Vorgaben zu erarbeiten. Was aber nützen solche Gesetze, wenn in Plauen dann mehrere Messer in Blumenbeeten versteckt werden? "Das hat auch nichts mit Migranten zu tun. Wenn ich ein Messer brauche, weil ich in die Stadt gehe, ist doch was falsch im Kopf. Meine Herkunft spielt da keine Rolle", betont Steffen Munzert. In der Tat: Die Gewalt in der Plauener Innenstadt ist keineswegs ausschließlich festzumachen an Menschen ausländischer Herkunft. Zuletzt waren deutsche Teenager, die Plauen in Atem hielten. "Anstatt einen Täter schnell und hart zu bestrafen, verbieten wir ihm, ein Springmesser zu tragen", versteht Steffen Munzert die Logik nicht.

Komplizierte Situation

Übrigens gibt es im Handel Messer zu kaufen, die nach der aktuellen Rechtsprechung gar nicht jeder Bürger besitzen darf. Es müssten also entsprechende Hinweise erfolgen. Wer soll sich mit so vielen Gesetzen auskennen? Allerdings gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es geht ganz schnell, dass sich ein unbescholtener Bürger strafbar macht, wenn er mit einem verbotenen Messer unterwegs ist. Andererseits begrüßen sehr viele Bürger die Maßnahmen, die jetzt zum Beispiel in Plauen getroffen wurden.

Das ist die aktuelle Gesetzeslage

Bei Springmessern, auch als Automatikmesser bekannt, können die Klingen per Knopf- oder Hebeldruck geöffnet werden. Komplett verboten sind insbesondere jene Exemplare deren Klinge frontal aus dem Griff nach vorne in eine feststellbare Position schnellt. Die Länge der Klinge spielt bei dem Verbot keine Rolle. Nicht vom generellen Verbot betroffen, sind Messer deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und wenn die Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen ist. Da diese jedoch ebenfalls als Waffe eingestuft werden, ist das Mitführen in der Öffentlichkeit ohne ein berechtigtes Interesse trotzdem nicht zulässig.

Achtung!

In der Pressemitteilung des Vogtlandkreises steht: Mit der Änderung im Waffenrecht stellt der Umgang mit Springmessern nun ein Vergehen nach dem Waffengesetz dar. Dieses kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Es besteht die Möglichkeit, Springmesser bis zum 1. Oktober 2025 bei der Waffenbehörde des Vogtlandkreises abzugeben. In diesen Fällen wird der Umgang mit Springmessern nicht sanktioniert (§ 58 Abs. 24 WaffG). Wichtig: Vor der Abgabe des Springmessers ist ein Termin in der Waffenbehörde, am besten per Mail an [email protected] zu vereinbaren.

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