Wahl in Reichenbach: Briefwahl ab sofort wieder möglich

Wahl Ab heute kann wieder per Brief gewählt werden

Reichenbach. 

Reichenbach. Da zur Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach im Vogtland am 5. März keiner der Bewerber die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht hat, findet am 26. März ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl auf sich vereint. Alle drei Kandidaten der ersten Runde nehmen auch am zweiten Wahlgang für die Wahl zum Oberbürgermeister teil, informiert die Stadtverwaltung.

Ab Donnerstag, 16. März, ist die Briefwahl im Bürgerbüro der Stadt Reichenbach (Markt 7) wieder möglich. Alle Wahlberechtigten, die bereits im ersten Wahlgang einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten ihre Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt, auch wenn diese zum ersten Wahlgang abgeholt wurden oder die Möglichkeit der Durchführung der Briefwahl direkt im Bürgerbüro genutzt wurde.

Wahlschein für Wahllolkal nötig

Der Wahlbrief für den zweiten Wahlgang kann bis spätestens 26. März, 18 Uhr, zurückgesendet, persönlich im Bürgerbüro oder im Briefkasten der Stadtverwaltung Reichenbach abgegeben werden. Bei Versand der Unterlagen mit der Deutschen Post müssen die Postlaufzeiten von regulär drei Werktagen berücksichtigt werden.

Und natürlich können auch für den zweiten Wahlgang bis zum 24. März, 16 Uhr, noch weitere Briefwahlunterlagen beantragt werden. Erforderlich ist hierzu der ausgefüllte Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Mit dem Wahlschein ist es möglich, in einem beliebigen Wahlbüro der Stadt zu wählen. Wer keinen Wahlschein hat, kann in dem Wahllokal wählen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Sollte die Wahlbenachrichtig nicht mehr auffindbar sein, genügt die Vorlage des Personalausweises. Die Wahl ist dann nur im zugewiesenen Wahllokal möglich.

Auf der Internetseite der Stadt, www.reichenbach-vogtland.de, unter dem Link Wahlen, wird zusätzlich ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung gestellt. Die Beantragung des Wahlscheines ist auch per E-Mail ([email protected]) möglich.



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