Aufbauhilfen für Betroffene des Starkregenereignisses

Hilfe Stadtverwaltung vom Landratsamt Zwickau will Schäden erfassen und weiterleiten

Limbach-Oberfrohna. 

Limbach-Oberfrohna. In den Abendstunden des 17. Juli ist es insbesondere in den Ortslagen Pleißa und Kändler zu einem Starkregenereignis gekommen, welches diverse Feuerwehreinsätze und Schadensmeldungen zur Folge hatte. Auch in anderen Gemeinden des Landkreises sind vermehrt Schäden aufgetreten.

Nunmehr wurde die Stadtverwaltung vom Landratsamt Zwickau gebeten, kurzfristig bis Ende Juli 2021 die durch das Starkregenereignis aufgetretenen Schäden zu erfassen und gebündelt an das Landratsamt weiterzuleiten. Das schließt unter anderem auch Schäden von wild abfließenden Wasser, Sturzflut, aufsteigendem Grundwasser, überlaufender Regen- und Mischwasserkanalisation sowie Hangrutsch ein.

Aufbauhilfen für Betroffene

Ziel ist es, vom sächsischen Innenministerium die Anerkennung als Elementarschadensereignis zu erhalten. Denn damit wäre die Anwendbarkeit der entsprechenden Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen zur Abfederung der finanziellen Folgen gegeben. Derartige Aufbauhilfen zugunsten von Unternehmen, Privaten, Vereinen und Kirchen sind in der RL Elementarschadenshilfen vom 18 Dezember 2020 geregelt (online abrufbar unter https://www.revosax.sachsen.de/).

Sofern man betroffen ist und eine Aufbauhilfe nach oben genannter Richtlinie grundsätzlich infrage käme, meldet man sich bis zum 29. Juli 2021 unter der Telefonnummer 03722 78-111 oder per E-Mail an bm@limbach-oberfrohna.de.

Hilfreich wäre dabei neben Adress- und Kontaktdaten eine Kurzbeschreibung zum Ereignis, zur Art der aufgetretenen Schäden und - sofern möglich - eine ungefähre Schätzung der Schadenshöhe sowie Fotos vom Schadensbild. Für etwaige Rückfragen steht die Verwaltung unter oben angegebener Rufnummer zur Verfügung.

 

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