Flucht vor Polizeikontrolle: Autofahrer unter Drogeneinfluss unterwegs

Blaulicht 33-Jähriger wollte zu Fuß flüchten

Hirschfeld. 

Hirschfeld. Zu einer Verfolgungsfahrt mit einem VW kam es in den frühen Nachtstunden von Donnerstag auf Freitag.

Flucht vor Polizeikontrolle

Ein 33-jähriger Deutscher befuhr mit seinem VW die S 282 aus Richtung Kirchberg kommend in Richtung Werdau. Eine Funkstreifenwagenbesatzung fuhr hinter ihm her, mit der Absicht das Fahrzeug samt Fahrer einer Kontrolle zu unterziehen. Anstatt anzuhalten suchte der Fahrer allerdings in seinem PKW das Weite und flüchtete. Im Fahrtverlauf bog das Fahrzeug in der Ortslage Voigtsgrün nach links in den Voigtsgrüner Weg ab und fuhr in Richtung Hauptstraße. Auf Höhe des Hausgrundstücks Nummer 84 kam er aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn ab, durchbrach einen Metallzaun, fuhr durch das Grundstück und durchbrach am anderen Ende erneut den Zaun.

Fahrer gefasst

Anschließend konnte der Flüchtige samt seinem Fahrzeug auf einem angrenzenden Feldweg gestoppt werden, wobei der VW zurückrollte und den Funkstreifenwagen beschädigte. Der 33-Jährige wurde durch die Beamten mittels einer Handfessel fixiert, versuchte jedoch zu Fuß in Richtung Hirschfeld zu flüchten. Bereits nach wenigen Metern scheiterte dieser Versuch und der Flüchtige verletzte sich, sodass er stationär im Krankenhaus medizinisch versorgt werden musste.

Positiver Drogenschnelltest

Während der Unfallaufnahme mussten die Beamten feststellen, dass am VW Kennzeichen eines stillgelegten Fahrzeugs angebracht waren und das benutzte Fahrzeug auf ein anderes Kennzeichen zugelassen war. Auf das geführte Fahrzeug bestand außerdem kein Versicherungsschutz. Dem nicht genug ist der 33-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein vor Ort durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamine, sodass im Krankenhaus eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Der insgesamt entstandene Sachschaden durch die Flucht beläuft sich auf 15.000 Euro.

Mehrere Verstöße

Der Deutsche muss sich nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Urkundenfälschung, Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauchs verantworten.

 

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