Gewaltverbrechen in Werdau: Stand der vermeintliche Täter unter Drogen?

Blaulicht Polizei ermittelt zu Tötungsdelikt

Werdau. 

Werdau. Ein 30-jähriger Deutscher steht im Verdacht, seine Frau und sein Kind gewaltsam getötet zu haben. Dienstagnacht wurde die Polizei in ein Klinikum nach Zwickau gerufen. Ein Patient war in der Notaufnahme und verhielt sich aggressiv. Als sich die Situation beruhigt hatte, äußerte er gegenüber den Beamten, dass er seiner Frau und seinem Kind etwas angetan habe. Sofort leiteten die Polizisten entsprechende Maßnahmen ein. Der 30-Jährige wurde vorläufig festgenommen und befindet sich aktuell in polizeilichem Gewahrsam.

Todesursache und Motiv aktuell unklar

Beamte des Reviers Werdau fuhren gemeinsam mit Rettungskräften zu seiner Wohnung an der Turnhallenstraße. Dort fanden die Polizisten sowohl die 43-jährige Ehefrau als auch das dreijährige Kind des 30-Jährigen leblos vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden beide gewaltsam getötet. Zur Todesursache, dem genauen Todeszeitpunkt und zum Motiv können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Die Ermittlungen dazu werden durch die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Zwickau geführt. Zur Untersuchung des Tatortes wurden zudem Spezialisten des Landeskriminalamtes Sachsen angefordert.

Update vom 2. September

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Zwickau hat gestern einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Anschließend wurde der 30-Jährige in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert. 

Nach dem Ergebnissen der Obduktion verstarb die Ehefrau an mehreren Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers. Zur Todesursache des Kindes können bislang keine Angaben gemacht werden. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zu einem noch nicht genau bestimmten Zeitpunkt vor einigen Tagen die 43-Jährige und das gemeinsame dreijährige Kind heimtückisch getötet zu haben. Es wird daher wegen Mordes in zwei Fällen ermittelt.

Ob der Beschuldigte bei Begehung der Tat unter Drogen stand, wird ebenfalls im Rahmen der weiteren Ermittlungen geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Frage, ob der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Erkenntnisse zum Motiv der Tat liegen daher noch nicht vor. Die Ermittlungen werden durch die Mordkommission der Kriminalpolizei Zwickau geführt.

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