Zwickau. Im Landkreis Zwickau gelten ab Montag, den 27. September, gelockerte Corona-Schutzmaßnahmen. Denn entsprechend der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen gibt es nach fünf aufeinanderfolgenden Tagen, an denen der Inzidenzwert von 35 unterschritten wird, ab dem übernächsten Tag erleichternde Maßnahmen. "Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Zwickau seit fünf Tagen (21.; 22.; 23.; 24.; 25. September 2021) stabil unter dem Schwellenwert von 35. Maßgeblich sind die veröffentlichten Zahlen des Robert Koch-Institutes im Internet unter: www.rki.de/inzidenzen", teilte die Pressestelle des Landratsamtes am Montagmorgen mit.
Die 3G-Regel, also die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests, eines Impfnachweises oder eines Genesenennachweises, entfällt in vielen Bereich:
•Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich
•körpernahen Dienstleistungen
•Sport im Innenbereich
•Hallenbäder und Saunen aller Art
•Beherbergung einschließlich der Einrichtungen und Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung
•Diskotheken, Clubs, Bars im Innenbereich
•touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich
•Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Integrationskurse, Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen, Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie ähnliche Einrichtungen, Volkshochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich
Für Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt entfällt zudem die zweimal wöchentliche Testverpflichtung.