Werdau. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Zwickau reagiert auf die Trockenheit in Westsachsen. Sie hat ein Pumpverbot verhängt. Zwischen dem 22. August und dem 31. Oktober darf kein Wasser mehr mit einer Pumpe aus oberirdischen Gewässern entnommen werden.
"Durch die außergewöhnlich trockenen Jahre 2018 und 2019 und den wiederholt schneearmen Winter besteht sachsenweit immer noch ein ausgeprägtes Defizit im Wasserdargebot", sagt Landkreis-Sprecherin Ilona Schilk.
Selbst nach den Niederschlagsereignissen in den letzten Wochen und einem kurzzeitigen Ansteigen der Abflüsse in den Gewässern würden die Abflüsse gegenwärtig wieder unter den langjährig beobachteten mittleren Niedrigwasserabflüssen liegen. Aufgrund der derzeit anhaltenden Trockenheit sowie den hohen Temperaturen sind die Wasserstände in den Fließgewässern des Landkreises Zwickau sehr niedrig.
"Insbesondere kleine Bäche drohen, trocken zu werden. Die Wasserentnahmen aus den Bächen durch Privatpersonen verschärfen diese Situation", sagt Schilk. Die untere Wasserbehörde kündigt verstärkt Kontrollen an den Gewässern an. Festgestellte Verstöße werden mit einer Geldbuße geahndet.
Für Fragen zum geltenden Wasserrecht stehen die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0375 4402-26210 oder per E-Mail: umwelt@landkreis-zwickau.de zur Verfügung.