Zwickau. Anträge auf einen Zuschuss aus dem Programm "Lieblingsplätze für alle" können bis zum 30. Oktober im Landratsamt des Landkreises Zwickau eingereicht werden. Darüber informiert das Büro für Chancengleichheit.
Ein Abbau von Barrieren hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern er erleichtert auch jungen Familien oder älteren Menschen den Alltag. Deshalb fördert der Freistaat kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen, um diese Orte zu "Lieblingsplätzen für alle" zu machen. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich sowie in der Gastronomie. Auch ambulante Arzt- und Zahnarztpraxen können Fördergelder beantragen, teilt Landkreis-Sprecherin Ilona Schilk mit. Pro Vorhaben kann maximal ein Zuschuss von 25.000 Euro beantragt werden. Die geförderten Projekte müssen 2021 umgesetzt werden.
Die Prioritätenliste wird von den Mitarbeitern des Landkreises Zwickau zusammengestellt und dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Bestätigung vorgelegt. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular sind online abrufbar. Bei Fragen zum Förderprogramm kann man sich an Stefanie Schumann unter E-Mail: sozialamt@landkreis-zwickau.de oder telefonisch unter 0375 4402-22121 wenden.