Diese Stadt im Landkreis Zwickau gibt Entscheidung zur Hundesteuer bekannt

25 Jahre ohne Anpassung - Stadtrat Limbach-Oberfrohna lehnt Erhöhung der Hundesteuer erneut ab

Limbach-Oberfrohna. 

Der Stadtrat hat in dieser Woche auch ein tierisches Thema auf der Tagesordnung gehabt: die Hundesteuersatzung von Limbach-Oberfrohna.

Neuer Anlauf für höhere Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Seit dieser Zeit sind 25 Jahre vergangen - eine Überarbeitung, insbesondere hinsichtlich der Kostensätze, sei damit längst überfällig, hieß es in der Beschlussvorlage.

Fairer Beitrag zu den Gemeinkosten

Da Hunde Kosten verursachen, die alle Bürger betreffen, würden Hundebesitzer mit einer Erhöhung der Steuer einen fairen Beitrag zu den Gemeinkosten leisten, so weiter in der Vorlage. Viele umliegenden Städte und Gemeinden hätten ihre Hundesteuersätze in den vergangenen Jahrzehnten bereits angepasst. Vorherige Versuche, die Steuer für Vierbeiner in Limbach-Oberfrohna zu erhöhen - im Herbst 2023 und 2024 - wurden allerdings jeweils abgelehnt.

Keine Mehrheit für neue Hundesteuersätze

Die Beschlussvorlage, die den Stadträten vorlag, sah eine Erhöhung der Gebühren im kommenden Jahr für den Ersthund von 38,50 Euro auf 50 Euro pro Jahr vor, für weitere Hunde von 60 auf 80 Euro und für gefährliche Hunde von 184 Euro auf 250 Euro. Doch auch dieser weitere Versuch, die Hundesteuersatzung nach nunmehr 25 Jahren zu ändern, scheiterte: zwölf Räte stimmten am Montag dagegen, neun dafür, drei enthielten sich.

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