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Symbolbild. Bild: Fotema - stock.adobe.com
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Ein mutmaßlicher Tiermissbrauchsfall im Raum Zwickau sorgt bundesweit für Entsetzen. Tierschützer kritisieren nun die rechtliche Bewertung durch die Behörden.
Seit einigen Wochen zieht ein mutmaßlicher Tiermissbrauchsfall im Raum Zwickau die Aufmerksamkeit auf sich. Ein Mann soll seine Pferdestute über Monate hinweg mehrfach pro Woche sexuell misshandelt haben. Nach Angaben von Tierschützern habe der Beschuldigte die Handlungen eingeräumt. Ob dem Beschuldigten strafrechtliche Konsequenzen drohen, ist derzeit offen. Ein Fall, der schockiert.
Die Tierschutzorganisation Team Tierschutz und Content-Creator Jonas Ems haben den Fall in der letzten Woche publik gemacht. Auf ihren sozialen Netzwerken berichteten sie von der Situation, in der eine Stute im Landkreis Zwickau seit längerer Zeit der Tierquälerei ausgesetzt ist. Die Videoüberwachungskamera im Pferdepensionsstall, in dem das Tier untergebracht war, hatte die Taten des Pferdehalters aufgenommen und die Besitzerin des Stalls hatte das Videomaterial der Polizei sowie den Tierschützern als Beweismittel zugespielt. Nach Angaben der Tierschützer sei zunächst kein sichtbarer Fortschritt im Verfahren erkennbar gewesen.
Wie die Polizei Zwickau bestätigte, wurde der Missbrauchsfall des Pferdes bereits im Januar 2026 bei der Polizei Glauchau gemeldet. „Es wurde entsprechend Strafanzeige wegen des Verdachtes auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Im Rahmen der unverzüglich eingeleiteten Ermittlungen standen wir in Kontakt mit dem Veterinäramt des Landkreises Zwickau. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen und der Vorgang wurde zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Zwickau abgegeben.“
Das Veterinäramt des Landkreis Zwickau gab gegenüber BLICK.de am 7. Mai dazu folgendes Statement: „Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt und den Vorgang am Freitag, 24. April, zur weiteren Bearbeitung als Ordnungswidrigkeit an das Landratsamt zurückverwiesen.“
Das Tierschutzgesetz unterscheidet zwischen Straftaten (§17 TierSchG) und Ordnungswidrigkeiten (§18 TierSchG). Eine Straftat liegt insbesondere dann vor, wenn einem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Die Staatsanwaltschaft sah offenbar keinen hinreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat nach §17 TierSchG und verwies den Fall zur weiteren Bearbeitung als Ordnungswidrigkeit an das Landratsamt. Warum die Voraussetzungen für eine Straftat aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt waren, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Tierschützer widersprechen dieser Einschätzung jedoch deutlich.
Das Team Tierschutz stellte dann Ende April 2026 zusätzlich eine formelle Strafanzeige. „Das vorliegende Videomaterial belegt zweifelsfrei, dass das Tier mehrfach wöchentlich im Analbereich manipuliert wurde, einschließlich oraler Handlungen, manueller Penetration sowie damit verbundener Masturbation des Halters.“ Daraufhin sind über 11.000 Protestmails der Bevölkerung bei den Behörden eingegangen.
„Ein von der Team Tierschutz gGmbH in Auftrag gegebenes verhaltensbiologisches Gutachten der Expertin Annkatrin Pahl belegt das massive Leiden der Stute: Das Pferd zeigt chronischen Stress, hochgradige Abwehrreaktionen und hat eine erlernte Hilflosigkeit sowie ein massives Meideverhalten gegenüber dem Besitzer entwickelt“, heißt es von Seiten der Tierschutzorganisation. Außerdem kritisiert die Organisation, dass das Tier bislang nicht untersucht worden sei.
Dazu äußert sich das Veterinäramt auf Nachfrage nicht, jedoch informiert das Landratsamt Zwickau, „dass sich das betroffene Pferd bereits seit mehreren Wochen außerhalb des Zugriffs der beschuldigten Person befindet und anderweitig untergebracht ist.“
Am 8. Mai sagt eine Sprecherin weiterhin: „Die beschuldigte Person hat seit Wochen keinen Zugriff auf das Pferd. Halter (die Person, die das Tier hält und betreut) ist eine andere Person. Dort ist das Pferd weiterhin dem Zugriff des Beschuldigten entzogen. Dies wurde auch regelmäßig, zuletzt am Dienstag, durch das Veterinäramt überprüft.“
Außerdem werden aktuell weitere rechtliche Schritte des Veterinäramts geprüft: „Im Ordnungswidrigkeitenverfahren werden aktuell weitere Zeugen angehört. […] Zu laufenden Verfahren und einzelnen Vorwürfen können wir derzeit keine weitergehenden Angaben machen.“ Eine weitere Tierhaltung der beschuldigten Person sei den Behörden zudem nicht bekannt. Dem Beschuldigten droht nun möglicherweise ein Bußgeld.
Sexuelle Handlungen an Tieren sind in Deutschland verboten. Fachlich wird in diesem Zusammenhang häufig von „Zoophilie“ gesprochen. Diese wird als Form der „Paraphilie“ beschrieben, bei der eine Person sexuelle Erregung oder Präferenzen gegenüber Tieren empfindet. Dabei ist klar zwischen der bloßen Neigung und tatsächlichen Handlungen zu unterscheiden: Während die Neigung an sich nicht strafbar ist, sind sexuelle Handlungen mit Tieren rechtlich verboten. In der psychologischen und medizinischen Einordnung wird Zoophilie nur dann als behandlungsbedürftige Störung betrachtet, wenn sie ausgelebt wird oder mit Leid bzw. Gefährdung einhergeht. Unabhängig davon gilt in Forschung und Ethik, dass Tiere nicht einwilligungsfähig sind und entsprechende Handlungen daher grundsätzlich problematisch bewertet werden.
Die Tierschutzorganisation äußert zudem Kritik an der aktuellen Rechtslage und vermutet wirtschaftliche Gründe hinter der bisherigen Gesetzeslage:
„Wir vermuten stark, dass eine echte Verschärfung des Tierschutzgesetzes aus Angst vor Konflikten mit wirtschaftlichen Interessen blockiert wird. Würde man sexuelle Handlungen an Tieren konsequent als Straftat werten, könnte auch das händische ‚Absamen’ (die manuelle Ejakulation durch den Menschen) zur „Reproduktion“ neuer landwirtschaftlich genutzter Tiere illegal werden. Wie so oft scheinen wirtschaftliche Interessen über ethischen Grundsätzen zu stehen.“
Deshalb hat die Tierschutzorganisation eine Petition gestartet, die fordert, sexuelle Handlungen an Tieren grundsätzlich als Straftat einzuordnen.
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