Reborn-Festival in Zwickau abgesagt: So bekommen Ticketkäufer vielleicht doch noch ihr Geld zurück

Tickets bezahlt, Festival abgesagt: So könnt ihr euer Geld im Fall des abgesagten „Reborn“-Festivals in Zwickau zurückfordern

Zwickau

Nachdem es wochenlang Unstimmigkeiten zur Ticketrückerstattung des abgesagten Reborn und Blacktron Festivals in Sachsen gab. (BLICK.de berichtete), gibt es verschiedene Möglichkeiten, die betroffene Ticketkäufer jetzt tun können, um vielleicht doch noch ihr Geld zum Fall zurück zu bekommen.

Wichtig für betroffene Ticketkäufer/innen ist nun, dass alle Daten vom Kauf aufbewahrt worden sind. Je nachdem, wo die Tickets gekauft wurden, gibt es unterschiedlich gute Aussichten auf Rückerstattungen.

Kauf per Kreditkarte:

Wer seine Tickets mit Kreditkarte bezahlt hat, kann versuchen ein Chargeback-Verfahren bei seinem Anbieter zu beantragen. Als Grund muss „Leistung nicht erbracht“ ausgewählt werden. Die meisten Anbieter haben eine Frist von 120 Tagen ab nicht erbrachter Leistung, um das Chargeback zu beantragen. Es ist aber auch möglich bereits jetzt schon einen Antrag zu stellen. Dazu sollten eine Ticketbestätigung, eine Kreditkartenabrechnung, eventuelle Mitteilungen des Veranstalters zur Absage oder von der Vorverkaufsstellen (z. B. E-Mails, Social-Media-Einträge) beigefügt werden. Auch ein Nachweis, dass die Firma Konkurs angemeldet hat, sollte angehangen werden. (z. B. als Screenshot vom Handelsregister)

Paypal:

Wer über Paypal seine Tickets bezahlt hat, hat ebenfalls die Chance eine Rückerstattung über den Käuferschutz zu beantragen. Allerdings gilt hier die Regel: Der Kauf darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen. Wenn der Kauf länger zurückliegt, greift der Käuferschutz erfahrungsgemäß nicht mehr. Auch hier lohnt es sich, sofern möglich, alle Nachweise zum Kauf und zur Absage des Festivals mit anzuhängen.

Kauf vor Ort:

Hier herrschen die schwierigsten Bedingungen, da sich der Veranstalter zu dieser Ticketkategorie bislang nicht geäußert hat.

Veranstalter meldet sich

Der Veranstalter informiert über die Möglichkeit über das Kontakt-Formular auf der Festivalhomepage Bestellnummer, Bestellbestätigung, Name/IBAN und Anschrift des Kontoinhabers mitzuteilen und so das Geld zurück gezahlt zu bekommen.

Welche Lösung letztlich zum Erfolg führt und ob tatsächlich alle Betroffenen ihr Geld zurückerhalten, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

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