Welche Fahnen dürfen am Rathaus hängen? Stadtrat Oberlungwitz klärt Details

Kommunen entscheiden über die Rathaus-Beflaggung

Oberlungwitz

Zum Tag der Deutschen Einheit weht die Deutschlandfahne an Rathäusern. Am Volkstrauertag wehen Fahnen auf Halbmast, genau wie am 27. Januar, wenn den Opfern des Nationalsozialismus gedacht wird. Doch es gibt noch deutlich mehr Anlässe, unter anderem den Tag der Arbeit (1. Mai), den Europatag (9. Mai) oder den Tag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai). Wann und wie genau beflaggt wird, regelt deshalb im Freistaat Sachsen die Verwaltungsvorschrift Beflaggung sehr detailliert.

Sonderfälle sind zu klären

In der jüngsten Sitzung hat sich der Oberlungwitzer Stadtrat dennoch mit dem Thema befasst, genau wie viele andere Stadt- und Gemeinderäte in der Region. Grund dafür war laut Bürgermeister Thomas Hetzel, dass der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfohlen hatte, auch die Beflaggung mit Fahnen zu regeln, die es nicht überall gibt. Dabei könne es beispielsweise um Veranstaltungen oder die Fahne der Aktion „Bürgermeister für Frieden“ gehen.

Bürgermeister kann entscheiden

Über die Verwaltungsvorschrift hinaus, kann der Bürgermeister entscheiden, welche Flaggen am Rathaus wehen. Fahnen müssen aber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechen und dürfen weder extremistisch noch verfassungsfeindlich sein. Das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot muss gewahrt sein. „Die Beflaggung darf nicht parteipolitischen Zwecken dienen“, heißt es in dem Beschluss weiter. Zudem muss der Stadtrat bei besonderen oder neuen Beflaggungen, die über ortsübliche Traditionen hinausgehen, informiert werden.

Regenbogenfahne war kein Thema, eine andere schon

Debatten um die schon oft diskutierte Regenbogenfahne gab es in der Ratssitzung in Oberlungwitz nicht. Stadtrat Gerd Bartsch (Linke) mahnte allerdings an, dass geklärt werden soll, ob auch zum Gedenktag zur Befreiung vom Nationalsozialismus (8. Mai) beflaggt werden könne.

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