Die Ansage kam Anfang der Woche vom Land, nach Ostern wird sie in Chemnitz umgesetzt: Kitas und Schulen dürfen wieder öffnen - und das komplett unabhängig vom Sieben-Tage-Inzidenzwert. Ab Dienstag nehmen zunächst die Kindertageseinrichtungen, einschließlich Ferienhorte, der Stadt Chemnitz wieder den eingeschränkten Regelbetrieb auf. Die Gruppen müssen dabei streng voneinander getrennt werden.

Verschärfter Infektionsschutz

Wie die Stadt mitteilt, werden in den Einrichtungen die Infektionsschutzmaßnahmen verschärft. Heißt: Für alle in einer Kindertageseinrichtung tätigen Personen besteht die Pflicht zur zweimaligen Testung pro Woche. Darüber hinaus darf das Gebäude nur von Personen betreten werden, die einen negativen Corona-Testnachweis vorlegen können - entweder von einer zuständigen Stelle oder durch eine qualifizierte Selbstauskunft. Der Nachweis darf nicht älter als drei Tage sein. Davon ausgenommen sind die zu betreuenden Kinder in Kitas und im Ferienhort. Personen, die die Kinder auf das Außengelände der Einrichtung bringen oder von dort abholen, brauchen ebenfalls keinen Nachweis zu erbringen.

Wöchentlich zwei Corona-Tests für Schüler

Nach den Osterferien, ab dem 12. April, sind auch die Chemnitzer Schulen wieder regulär geöffnet. Hier gilt ab sofort die Regelung eines negativen Testergebnisses auch für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe an Grund- und Förderschulen. Grundschüler können zweimal wöchentlich in ihrer jeweiligen Schule getestet werden. Auch wer seine Kinder in das Gebäude der Kindertageseinrichtung begleiten möchte, muss den Negativ-Nachweis vorlegen. Vor dem Eingangsbereich und im Gebäude der Kindertageseinrichtung besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske. Dies gilt nicht für die zu betreuenden Kinder sowie für das Personal während der Betreuung. Auch die Betreuung in Kindertagespflegestellen findet im Regelbetrieb statt.

Schulbesuchspflicht wird aufgehoben

Wie Sachsens Kultusministerium bereits Anfang der Woche ankündigte, wird die Schulbesuchspflicht ausgesetzt. Konnten bislang lediglich Primarschüler von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden, ist dies nun für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, könne allerdings nicht gerechnet werden.