Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wird, erhält künftig keine schriftliche Aufforderung zu Absonderung mehr. Wie die Chemnitzer Stadtverwaltung mitteilt, stellt das Gesundheitsamt keinen Quarantänebescheid mehr an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus. Für den Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber oder der Schule sei ein positiver PCR-Test nunmehr ausreichend. "Quarantäne-Kontrollen durch das Gesundheitsamt werden aber weiterhin stichprobenartig durchgeführt", heißt es in einer Mitteilung.

 

Weitere Quarantäne-Änderungen

Kontaktpersonen, die zweimal geimpft oder einmal geimpft und genesen sind, sind für 90 Tage von der Quarantäne ausgenommen. Kontaktpersonen, die dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft und genesen, sind unbegrenzt von der Quarantäne ausgenommen. Ebenso sind Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie als Kontaktperson zweimal geimpft sind. Außerdem geändert: Positive Testergebnisse, die bei der sogenannten "Freitestung" festgestellt werden, sind nicht mehr an das Gesundheitsamt zu melden.

 

Was tun bei positivem Schnelltest?

Grundsätzlich greift weiterhin eine Absonderungspflicht von zehn Tagen, die am siebten Tag der Quarantäne mit einem professionellen Schnelltest oder einem PCR-Test in einem Testzentrum beendet werden kann. Beim Quellfall muss zudem seit 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen. Zu beachten ist außerdem, dass man sich bei einem positiven Schnell- oder Selbsttestergebnis nicht mehr beim Gesundheitsamt melden muss. Betroffene lassen einen PCR-Test durchführen und begeben sich in häusliche Quarantäne.

 

Um die Quarantänedauer zu berechnen, steht für Betroffene ein Quarantänerechner unter www.chemnitz.de/coronavirus zur Verfügung. Ab dem 1. April ist die Corona-Hotline von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr erreichbar.