Am Dienstag gegen 15 Uhr kontrollierten Beamte am Hauptbahnhof Chemnitz einen 42-Jährigen. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung vorliegt.

 

Der 42-Jährige war wegen besonders schweren Fall des Diebstahls durch das Amtsgericht Chemnitz zu einer Geldstrafe von insgesamt 920,50 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die JVA Zwickau eingeliefert.