In der vergangenen Woche wurden die Corona-Maßnahmen im Raum der Kirchen durch die Sächsische Staatsregierung verschärft. So gilt auch im Kirchenbezirk Chemnitz seit dem ersten Advent die 3G-Regel für alle Gottesdienste. Konzerte und weitere Veranstaltungen sind derzeit nicht möglich. Die konkrete Umsetzung der neuen Regelung obliegt den einzelnen Kirchgemeinden. In vielen Gemeinden wird angeboten, sich vor dem Gottesdienst im Vier-Augen-Prinzip selbst zu testen, entsprechende Tests werden nach Möglichkeit vorgehalten. Dies ist jedoch nicht in allen Gemeinden so. Bürger, die an einem Gottesdienst teilnehmen möchten, sollten sich daher im Vorfeld stets über die örtlichen Gegebenheiten informieren und in jedem Fall entsprechende Nachweise über ihren 3G-Status mitbringen.

Kirchgemeinden informieren auch online

Einzelne Gemeinden informieren detailliert auf ihren Webseiten über ihr Prozedere und ob sie weiter Gottesdienste anbieten oder nicht. Die Lutherkirche berichtet zum Beispiel, dass der nächste Präsenzgottesdienst am kommenden Sonntag stattfinden soll. "Wer keinen der Nachweise bei sich hat, testet sich in der Winterkirche in einem separaten Bereich unter Aufsicht selbst. Weil dies zu längeren Wartezeiten führen wird, bitten wir alle, die einen Test benötigen, 30 bis 45 Minuten eher da zu sein. Ein zu Hause gemachter Selbsttest darf nicht anerkannt werden", heißt es aus der Gemeinde

Kirchen beteiligen sich auch Impfkampagne.

Auch die St. Petri-Schloß-Kirchgemeinde weist die Bürger daraufhin, dass sie zum Gottesdienst einen 3G-Nachweis vorlegen müssen. Für alle Zertifikate müsse auch der Personalausweis gezeigt werden. "Wir haben keine Möglichkeit, Tests vor Ort durchzuführen", so die Gemeinde. Die Gemeinde St. Johannes Nepomuk wirbt auf ihrer Webseite mit einem Impfangebot - am 4. Dezember von 10 bis 16 Uhr. Wer Interesse an einem Termin hat, sollte sich bis zum heutigen Mittwoch unter impfung@hmt-c.de unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Telefonnummer anmelden.