OT Zentrum. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am Montagabend um 23.40 Uhr am Hauptbahnhof Chemnitz einen 22- jährigen Deutschen.

 

Cliptütchen mit "weißer kristalliner Substanz" gefunden

Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt. Der 22-Jährige war durch das Amtsgericht Chemnitz zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.260 Euro plus 214,75 Euro Gerichtskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt worden.

 

Bei der anschließenden Durchsuchung auf der Dienststelle konnte ein Cliptütchen mit weißer kristalliner Substanz sowie eine Glaspfeife mit Anhaftungen im Rucksack des Beschuldigten aufgefunden und sichergestellt werden. Erneut wurde gegen ihn eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Da der 22-Jährige die offene Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die JVA Zwickau eingeliefert.