Jede Gaststätte nutzen, uneingeschränkt ins Kino gehen, ein Museum besuchen oder aktiv Sport in einem Verein treiben ist nicht für alle möglich. Viele dieser Einrichtungen sind für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar, Informationen für Hör- und Sehbehinderte aber auch Personen mit Lernschwierigkeiten nicht verständlich. Menschen mit Handicap den Zugang zu Orten und Informationen zu erleichtern, ist das Ziel des Programms "Lieblingsplätze für alle", für das jetzt wieder Förderungen beantragt werden können. Die Förderung kann im Bereich der Kultur, Freizeit, Bildung, aber auch im Gesundheitswesen wie in Arztpraxen, Physiotherapien oder Apotheken greifen.

Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent

Das Förderprogramm sieht eine Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent vor, wenn das Vorhaben nicht teurer als 25.000 Euro ist. 25 Prozent der Gesamtfördersumme sollen für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen vergeben werden. Anspruchsberechtigt sind neben gemeinnützigen Initiativen, Vereinen und Verbänden auch Gewerbetreibende. Unterstützt werden Antragsteller, die keine andere Fördermöglichkeit, wie zum Beispiel nach der Richtlinie "Investitionen und Teilhabe", in Anspruch nehmen können.

Antragstellung bis 30. November möglich

Anträge werden bis 30. November im Sozialamt entgegengenommen. Das Formular "Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" ist unter: www.chemnitz.de/dienstleistungsportal/?filter-theme=Soziales#themen abrufbar. Weitere Infos gibt es im Sozialamt telefonisch unter 0371-4885023 oder 5026.