Chemnitz. Das Umweltamt der Stadt Chemnitz untersagt ab sofort, Wasser mittels Pumpen oder Leitungen / Schläuchen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) zu entnehmen. Dies gilt bis einschließlich dem 30. September. Das als Gemeingebrauch eingestufte Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig.

 

Niedrigen Wasserstände in Chemnitzer Gewässern

Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände in den Chemnitzer Gewässern derzeitig erneut niedrig. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere gefährdet. Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer. Es wachsen vermehrt Algen. Fische und Kleinstlebewesen sterben. Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus den Bächen verschärft diese Situation. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen tragen wenig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei. Hinzu kommt, dass erfahrungsgemäß an vielen Stellen, an denen Wasser gepumpt wird, unerlaubt Staustellen oder Pumpensümpfe errichtet werden, um das Wasser sammeln und ableiten zu können.

Bußgeld von bis zu 50.000 Euro

Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Haben Sie Fragen?

Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht auch die Untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0371 488-3651 oder per E-Mail unter umweltamt.wasser@stadt-chemnitz.de zur Verfügung.

Dresden zieht nach 

In Dresden ist es auch ab Freitag bis Mitte Oktober nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Verbote werden in der Landeshauptstadt mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro bestraft.

Naturhaushalt nachhaltig erhalten

"An einigen Beobachtungspunkten, beispielsweise am Leubnitzbach oberhalb des Heiligen Borns, am Nautelweg Abzugsgraben, an der Mündung des Nöthnitzbaches, am Ruhlandgraben und am Weidigtbach waren die Gewässer bereits trocken", sagte Umweltamtsleiter Wolfgang Socher. Einige Regengüsse im Juni hätten die Pegelstände lediglich nur kurz ansteigen lassen. Mit dem Entnahmeverbot wolle man vermeiden, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört werde.