Die rückwirkende Gebührenerstattung für nichtkommerzielle Veranstaltungen und Außengastronomie, die der Stadtrat im April und im Mai beschlossen hatte, ist für die Betroffenen nicht mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verbunden. Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig hat entschieden, dass die in der jüngsten Stadtratssitzung getroffene Zusage der Bürgermeister entsprechend umgesetzt wird. 

Belebung der Innenstadt durch kostenfreie Flächen

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung im April beschlossen, innerstädtische Flächen für Außengastronomie und öffentliche Veranstaltungen zur Belebung der Innenstadt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das heißt, die Gebühren für die Sondernutzung werden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober 2019 erlassen. In seiner Mai-Sitzung hatte der Stadtrat weiterhin beschlossen, den Gebührenerlass auf das gesamte Stadtgebiet zur erweitern. In der diesbezüglichen Debatte wurde thematisiert, dass auch die Verwaltungsgebühren erlassen und bereits gezahlte Gebühren zurückgezahlt werden.