Chemnitz. Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Zur Klärung dieser Frage erstellt die Stadt Chemnitz alle vier Jahre einen neuen qualifizierten Mietspiegel und passt ihn alle zwei Jahre der Marktlage an. Eine solche Anpassung ist auch in diesem Jahr wieder notwendig, teilt die Stadt mit.

 

Fragebogen per Post

In den vergangenen Tagen erhielten ausgewählte Einwohner deshalb einen Fragebogen per Post, in dem sie gebeten werden, Daten über ihre Mietverhältnisse anzugeben. Der Fragebogen diene als Grundlage für einen aktuellen und umfassenden Mietspiegel. Um ein zuverlässiges Bild der Mietpreise zu erhalten, ist die Auskunftspflicht der kontaktierten Bürgerinnen und Bürger gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, die abgefragten Informationen zu geben. Der Kreis der Befragten wurde über eine zufällige Auswahl von Personen aus dem Einwohnermelderegister gewonnen.

 

Infos zur Berechnung

Bei Fragen können sich die Chemnitzerinnen und Chemnitzer, die zur Auskunftserteilung aufgefordert wurden, an die Servicenummer 115 wenden oder ihre Anliegen per E-Mail an d115@stadt-chemnitz.de mitteilen. Die ermittelten Basismieten richten sich übrigens nach Baujahresklassen der Wohngebäude und Wohnungsgrößenklassen. Nach der Ermittlung der Basismiete für eine durchschnittliche Wohnung im jeweiligen Segment, werden im zweiten Schritt die Besonderheiten der konkreten Wohnung berechnet. So wirken sich beispielsweise Ausstattung und Lage auf Zu- und Abschläge aus.