Am heutigen Montag werden die Parkscheinautomaten der neuen Parkzone C - alles rund um den Schloßteich - und somit der Stufe 2 des Parkraumkonzeptes im Stadtzentrum in Betrieb genommen. Darüber informierte die Stadtverwaltung. Gleichzeitig trete für die Bewohner der Zone C der Bewohnerparkausweis in Kraft. Die Parkscheinautomaten für die Parkzone C seien geliefert und aufgestellt worden. Nun werde die entsprechende Beschilderung straßenzugweise errichtet. In der Parkzone D - das Gebiet rund um den Brühl - würden zurzeit noch die Parkscheinautomaten aufgestellt.

 

Anwohner sind von Zahlungen befreit

Die Beschilderung der Parkzonen erfolgt mit dem gleichnamigen Verkehrszeichen. Damit ist in einem zusammenhängenden Bereich in mehreren Straßen das Parken nur mit Parkschein zugelassen. Die Verkehrszeichen stehen ausschließlich am Zonenein- und Zonenausgang. Innerhalb der Parkzone wird keine weitere Beschilderung auf das Lösen eines Parkscheins hinweisen. Das Parken in den Gebieten ist nach der Parkgebührenordnung der Stadt Chemnitz auf allen öffentlichen Stellplätzen gebührenpflichtig.

Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit. Die Chemnitzer und Gäste der Stadt werden gebeten, in der Übergangsphase der jeweils vor Ort gültigen Parkordnung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sich entsprechend der Beschilderung zu verhalten.