Am Sonntagvormittag um 11.47 Uhr stellte der Zugbegleiter der MRB von Waldheim nach Chemnitz einen 49-jährigen Deutschen ohne gültigen Fahrschein fest. Der Deutsche wies sich lediglich mit einer Berechtigungskarte zu Marktforschungszwecken aus, Dienstunterlagen und einen Personalausweis konnte er nicht vorweisen. Es bestanden enorme Zweifel an der Echtheit der Berechtigungskarte.

Zugbegleiter musste sich in Sicherheit bringen

Der Zugbegleiter belehrte den Mann, dass hier der Verdacht einer Straftat wegen Betrugs besteht. Daraufhin wurde der 49- Jährige plötzlich aggressiv und bedrohte den Zugbegleiter mit Fäusten. Der Zugbegleiter flüchtete in den Führerstand des Triebfahrzeuges und brachte sich in Sicherheit. Unverzüglich alarmierte er die Bundespolizei vom Revier Chemnitz-Hauptbahnhof.

Zusätzlicher Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz

Nach Eintreffen der MRB am Chemnitzer Hauptbahnhof wurde der aggressive Fahrgast von einer Streife der Bundespolizei in Empfang genommen und anschließend zur Dienststelle verbracht. Ein Atemalkoholtest ergab 2,86 Promille. Aufgrund der geltenden 3G-Regel in Beförderungsunternehmen, wurde der 49-Jährige nach seinem Status gefragt. Er gab daraufhin an, weder getestet, geimpft noch genesen zu sein. Somit lag zusätzlich ein Verstoß gegen das geltende Infektionsschutzgesetz vor. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte er die Dienststelle verlassen.