Die Bundesregierung hat einen enormen Schritt in Richtung Cannabis-Legalisierung unternommen, indem das Bundeskabinett in Berlin der teilweisen Freigabe von Cannabis für Erwachsene zugestimmt hat. Dieser Schritt löst jedoch nicht nur Jubel aus, sondern wirft auch wichtige Fragen im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf. 

Rechtliche Situation im Überblick

Eine der zentralen Herausforderungen in diesem Zusammenhang betrifft die Frage, ab wann Personen, die Cannabis konsumiert haben, wieder hinter dem Steuer Platz nehmen dürfen. Fachanwalt Christian Marnitz erklärt dazu: "Anders als bei Alkohol existieren keine klaren Grenzwerte für Drogen am Steuer, die die relative oder absolute Fahruntauglichkeit festlegen. Es gibt jedoch Empfehlungen einer Grenzwertkommission für den Nachweis bestimmter Betäubungsmittel, die in der Rechtsprechung berücksichtigt werden." Der empfohlene Grenzwert für den im Cannabis enthaltenen Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) liegt bei 1 Nanogramm pro Milliliter und wird sowohl vor Gericht als auch bei Drogentests berücksichtigt.

Null-Toleranz-Regelung

Die aktuelle rechtliche Lage ähnelt einer Null-Toleranz-Regelung, denn Studien zeigen, dass erst ab einem THC-Wert von 2 bis 4 Nanogramm pro Milliliter von einer Beeinträchtigung des Fahrverhaltens gesprochen werden kann. "Wer unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen wie Cannabis ein Fahrzeug führt, begeht gemäß § 24a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes eine Verkehrsordnungswidrigkeit", betont Christian Marnitz. Bei erstmaligem Vergehen drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Wiederholungstäter könnten sogar mit Strafen von bis zu 3.000 Euro belangt werden.

Lange Nachweisbarkeit von THC im Körper

Während Autofahrer, die den erlaubten Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille im Blut nicht überschreiten, wenig zu befürchten haben, gestaltet sich die Situation bei Cannabis komplizierter. Im Gegensatz zu Alkohol ist THC im Körper länger nachweisbar - teilweise über mehrere Wochen, bei regelmäßigem Konsum sogar noch länger. Die gegenwärtige Rechtslage kann dazu führen, dass Autofahrer bestraft werden, die zwar während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen, jedoch in den Tagen zuvor Cannabis konsumiert haben.

Notwendigkeit neuer Grenzwerte

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) verkündete Ende Juni die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Medizinern, Juristen und Verkehrsexperten, die Vorschläge für THC-Grenzwerte erarbeiten soll. Statt der gegenwärtigen Null-Toleranz-Regelung für Cannabis im Straßenverkehr soll eine differenziertere Regelung ähnlich derjenigen für Alkohol eingeführt werden. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe stehen jedoch noch aus.