Am gestrigen Donnerstagabend verhafteten Bundespolizisten in Schwarzenberg/Erzgeb. einen 35-Jährigen und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Zwickau.

Bei der zuvor stattgefundenen Kontrolle des wohnsitzlosen deutschen Staatsangehörigen kam heraus, dass zur Person ein Haftbefehl besteht. Dieser war ergangen, weil der Mann nach einer Verurteilung zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sich nicht an Bewährungsauflagen gehalten hatte.

Der Widerruf der Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung wurde heute bei der Vorführung des Verhafteten beim zuständigen Ermittlungsrichter bestätigt, sodass er nun die Haftstrafe vollständig verbüßen muss.