Aue - Bad Schlema. Erneut kam es am Donnerstagabend gegen 20 Uhr zu einem Unfall auf der S 255 - dem Autobahnzubringer Aue - Hartenstein. Nur wenige Meter entfernt von der Unglücksstelle des schweren Unfalls vor wenigen Wochen, krachte es erneut. Der 18-jährige Fahrer eines PKW Peugeot fuhr in Richtung Aue. Etwa 150 Meter nach der ersten Wildbrücke geriet der PKW in einer langgezogenen Rechtskurve ins Schleudern, das Heck brach aus und das Auto geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte der Peugeot mit einem entgegenkommenden VW, den ein 50-Jähriger fuhr. Dieser kam durch den Anstoß nach rechts von der Fahrbahn ab. Der 50-jährige Fahrer verletzte sich schwer. Der Peugeot-Fahrer und eine 19-jährige Mitfahrerin verletzten sich leicht. 

18-Jähriger stand unter Drogeneinfluss

Der Verkehr wurde einspurig an der Unfallstelle vorbeigeführt. Bei dem Fahrer des Peugeot wurde eine Blutentnahme angeordnet. Zum Unfallzeitpunkt stand der Peugeot-Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis. Für den deutschen Staatsangehörigen folgten eine Blutentnahme, die Sicherstellung seines Führerscheines sowie eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. 
 

Update: Freitag, 10. Juli, 13.30 Uhr:

Am Donnerstagabend befuhr der 18-jährige Fahrer eines Pkw Peugeot die Chemnitzer Straße (S 255) aus Richtung Hartenstein in Richtung Aue-Bad Schlema. Etwa 150 Meter nach der 1. Wildbrücke geriet der Peugeot in einer langgezogenen Rechtskurve ins Schleudern, das Heck brach aus und das Auto geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte der Peugeot mit einem entgegenkommenden Pkw VW (Fahrer: 50), der durch den Anstoß nach rechts von der Fahrbahn abkam. Der VW- Fahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt, der Peugeot-Fahrer und eine Mitfahrerin (19) des Peugeot erlitten leichte Verletzungen. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt etwa 2000 Euro. Sie waren beide nicht mehr fahrbereit. Zum Unfallzeitpunkt stand der Peugeot-Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis. Für den deutschen Staatsangehörigen folgten eine Blutentnahme, die Sicherstellung seines Führerscheines sowie eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.