Erlau. Eine 83-Jährige fuhr am Freitag im OT Crossen mit ihrem PKW Skoda Fabia auf der Arraser Straße aus Fahrtrichtung K 8273 in Fahrtrichtung Schafgasse. Ein 70-Jähriger fuhr mit seinem Pedelec vor dem PKW in die gleiche Richtung.

 

Fahrradlenker erfasst beim Überholen: Schwerer Unfall

Etwa 800 Meter nach dem Ortsausgang Crossen überholte die Skoda-Fahrerin gegen 13.45 Uhr den Radfahrer. Dabei touchierte der rechte Außenspiegel des Skoda den Fahrradlenker, wodurch der Radfahrer stürzte. Er wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Am Pedelec entstand Sachschaden in Höhe von 250 Euro.

 

Wie darf man Fahrräder überholen?

Für Überholmanöver im Stadtbereich gilt es einen Mindestabstand von 1.5 Meter zu Fahrrädern oder Fußgängerinnen und Fußgängern einzuhalten. Ist dies nicht möglich, darf nicht überholt werden. Für Überholmanöver auf Landstraßen gilt es einen Mindestabstand von zwei Meter zu Fahrrädern oder Fußgängerinnen und Fußgängern einzuhalten. Andernfalls kann die Unversehrtheit von anderen Verkehrsteilnehmenden nicht gewährleistet werden.