A4. Durch eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Bautzen wurde am gestrigen Abend der Spaziergang eines 28-jährigen polnischen Staatsbürgers auf dem Standstreifen der BAB 4 in Richtung Görlitz beendet.

 

Gründe für Spaziergang unklar

Bei der Überprüfung der Person stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Da er den noch offenen Geldbetrag vor Ort begleichen konnte, blieb ihm die Fahrt in eine Justizvollzugsanstalt erspart. Stattdessen wurde er aufgrund nachweislichem Alkohol- und Drogenkonsums zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht. Die Gründe für den nächtlichen Spaziergang blieben unklar.