Am 5. November erreicht der Freistaat die Vorwarnstufe der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Der Belastungswert von den mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf Normalstationen wurde an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass am Freitag weitere Einschränkungen greifen.

Diese Einschränkungen greifen ab Freitag

Die Personenzahl bei Zusammenkünften wird im privaten und öffentlichen Raum auf zehn Personen beschränkt, unabhängig von der Zahl der Hausstände. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden bei der Zählung nicht berücksichtigt. Auch Geimpfte und Genesene zählen nicht in die Beschränkung. Auch bei therapeutischen Angeboten in stationären und teilstationären Einrichtungen, bei der Kinder- und Jugendhilfe und bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (z. B. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen), Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bzw. ähnliche tagesstrukturierende Angebote und Krankenhäuser bedeutet das Erreichen der Vorwarnstufe, dass eine zweimal wöchentliche Testung der Beschäftigten verpflichtend wird.

Die Durchführung landestypischer Veranstaltungen ist auch während der Vorwarnstufe weiterhin möglich. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass die bislang möglichen Ausnahmen von 3G-Regelung, Maskenpflicht und Kontakterfassung bei mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern nur aufrechterhalten werden können, wenn eine Aufteilung der Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche erfolgt. Bei letzteren muss jedoch sichergestellt sein, dass die Zahl der anwesenden Personen nicht über 1.000 liegt, da andernfalls sämtliche Ausnahmen für den Verweilbereich entfallen.

"Weiterhin sehr umsichtig sein"

Gesundheitsministerin Petra Köpping: "Das Infektionsgeschehen bereitet mir große Sorgen. Die Belegung der Normalbetten in unseren Krankenhäusern hat den ersten Schwellwert erreicht. Dies dient als Frühwarninstrument und ist ein wichtiger Indikator zum Ausmaß der Pandemie. Auch wenn ich eine gewisse Pandemiemüdigkeit der Menschen nachvollziehen kann, macht die Entwicklung deutlich, dass wir auch weiterhin sehr umsichtig sein müssen. Wir dürfen nicht leichtsinnig werden. Es bleibt sehr wichtig, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Auch damit schützen wir die Krankenhäuser mit ihrem überaus engagierten Personal vor Überlastung. Zudem steht uns mit der Impfung ein wirksames Instrument zur Verringerung der Infektionszahlen zur Verfügung. Im gesamten Freistaat gibt es vielfältige Impfangebote, die unkompliziert in Anspruch genommen werden können. Eine Impfung schützt zuverlässig vor schweren Verläufen."


Zusätzlich sollen ab Montag weitere Verschärfungen im Freistaat gelten.