Verheiratete Arbeitnehmer, die beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen wollen, sollten jetzt ihre Steuerklasse überprüfen. Wie Sachsens Finanzministerium informiert, kann eine andere Wahl insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Lohn- und Gehaltsverhältnisse geändert haben.

 

Wann lohnt sich welche Kombination?

Ehegatten stehen grundsätzlich die Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/IV und das so genannte Faktorverfahren zur Verfügung. Die Steuerklasse IV bietet sich an, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn ein Ehegatte etwa 60 und der andere etwa 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens verdient. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (Faktorverfahren). Zur Berechnung ermittelt das Finanzamt einen Faktor mit drei Nachkommastellen, der sich an Ihrem konkreten Einkommen orientiert. Der Arbeitgeber wendet ihn dann an, wenn er die Lohnsteuer nach Steuerklasse 4 berechnet. Lebenspartner haben übrigens die gleichen Wahlrechte wie Ehegatten.

 

Wie ändere ich die Steuerklasse?

Um die Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 zu erleichtern, steht das vom Finanzministerium herausgegebene "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind" zur Verfügung - online abrufbar unter www.steuern.sachsen.de/lohnsteuer-3998.html.

Der Antrag auf Wechsel der Steuerklasse kann im Online-Finanzamt "Mein ELSTER" unter www.elster.de oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden. Alternativ steht das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zum Download bereit.

 

Hier geht's zum Formular:

www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034003 

 

Info-Telefon beantwortet Fragen

Damit die geänderten Steuerklassen möglichst schon beim ersten Lohnsteuerabzug für das Jahr 2023 berücksichtigt werden können, empfiehlt das Finanzministerium, den Antrag zügig zu stellen und nicht bis zum Ende des laufenden Monats Dezember 2022 zu warten. Ein Wechsel der gewählten Steuerklassenkombination ist auch mehrfach im Kalenderjahr möglich. Antworten auf allgemeine Fragen zur Steuerklassenwahl werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 7999-7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz). rih