Wer durch eine hohe Nebenkostennachzahlung in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann kurzzeitig Harz IV-Leistungen in Anspruch nehmen, um die Kosten zu decken. Das gilt selbst für Arbeitnehmer, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und normalerweise kein ALG II (also Harz IV) beantragen könnten.

 

Existenzminimum sichern

Normalerweise haben Menschen nur Anspruch auf eine solche Grundsicherung, wenn Sie nicht genügend Geld verdienen, um ihr Existenzminimum abzusichern. Dafür sieht das Gesetz einen Regelbedarf vor, der bei Alleinstehenden bei 449 Euro liegt. Rechnet man jetzt die Mietkosten hinzu, ist das das zu sichernde Existenzminimum.

 

Hintergrundidee

Statt die Nebenkosten über mehrere Monate abzustottern, kann man im selben Monat (das ist entscheidend!) Harz IV beantragen, denn in diesem Monat ist sie durch die Mehrkosten antragsberechtigt. Das Jobcenter würde nun also ihre Nebenkosten übernehmen und die Differenz von zum Existenzminimum zahlen. Im nächsten Monat erlischt der Anspruch auf ALG II dann wieder.