Deutschland hinkt mal wieder hinterher. Nicht nur beim digitalen Impfnachweis, sondern auch mit dem Beschluss, was man mit solch einem Nachweis am Ende überhaupt darf. Aktuell sind zwar erst 8 Prozent der Deutschen vollständig geimpft, in drei bis vier Wochen wird hierzulande aber jeder Vierte bereits die zweite Impfdosis erhalten haben. Spätestens dann sollte der Fahrplan für geimpfte Personen feststehen. Denn warum sollte jemand mit ausreichendem Schutz vor dem tückischen Virus weiterhin Abstand halten oder medizinische Masken tragen müssen? Eine Ausgangssperre für Bürger, von denen keine Gefahr ausgeht, ist nicht nur aus virologischer Sicht unsinnig. Der Druck auf die Bundesregierung, dahingehend eine Verordnung zu formulieren, wächst also mit jeder Impfung.

Grundloses Festhalten an AHA-Regeln?

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht kündigte bereits im Januar in der ARD an: "Wenn ganz klar feststeht, dass von Geimpften keine Gefahr mehr ausgeht, dass sie nicht infektiös sind, dann kann der Staat auch nicht in deren Grundrechte eingreifen." Der Staat dürfe diese nur einschränken, wenn es ein legitimes öffentliches Ziel dafür gibt, also einen guten Grund. Der Grund lag vor, als es darum ging, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Diesen Schutz gewährleisten wir nun nicht mehr alleine durch AHA-Regeln, sondern vor allem durch die Impfungen. Auch das Robert Koch-Institut bestätigte jüngst: Das Risiko, dass Geimpfte das Corona-Virus übertragen, sei sehr gering. Der gute Grund zur Einschränkung der Grundrechte ist somit nicht mehr aufrecht zu erhalten.