Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden nicht automatisch im Alter. Ein Arbeits- oder Tarifvertrag kann aber vorsehen, dass ein Arbeitsverhältnis spätestens endet, wenn man eine Regelaltersrente beanspruchen kann. Darauf weist Frank Bayreuther, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Passau, in der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 07/2023) hin.

Formulierungen im Arbeitsvertrag, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsehen, wenn langjährige Versicherte eine vorgezogene Altersrente beanspruchen können, sind hingegen nicht zulässig. "Auch der Beginn einer Altersrente für Schwerbehinderte beendet nicht das Arbeitsverhältnis", so Bayreuther. Andernfalls wäre dies eine unzulässige Altersdiskriminierung.

Beziehen Beschäftigte Gehalt und gleichzeitig eine vorgezogene Altersrente, habe das dem Arbeitsrechtler zufolge zudem keinen Einfluss auf deren Kündigungsschutz.