Gibt es einen gekennzeichneten Radweg, muss ein Radler ihn nutzen. Tut er das nicht, kostet es nicht nur. Im Falle eines Unfalls kann es schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Nürnberg (Az.: 6 O 68/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem konkreten Fall ignorierte ein Pedelecfahrer trotz klarer Beschilderung den Radweg und stieß mit einem Fußgänger zusammen. Er haftete allein für den entstandenen Schaden.

Verkehrszeichen verweisen auf Nutzungspflicht

Radler müssen zwar nicht jeden vorhandenen Radweg nutzen, eine Pflicht dazu besteht aber, wenn Verkehrszeichen dazu auffordern. Das sind die Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), 241 (getrennter Geh- und Radweg) und 237 (Radweg). Wer den Radweg trotz Aufforderung nicht nutzt, muss laut ADAC auch mit Bußgeldern ab 20 Euro rechnen.

Davon gibt es aber auch Ausnahmen, so der Club: nämlich unter anderem dann, wenn die Benutzung nicht zuzumuten ist - etwa durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis oder parkende Autos.