Es ist Sommer und was gibt es da Gemütlicheres als ein Lagerfeuer unter freiem Himmel anzuzünden? Im eigenen Garten, der Terrasse, am See oder auf dem Campingplatz kann man so den Abend schön ausklingen lassen. Aber darf man eigentlich überall einfach so ein Feuer anzünden? Nein! Es gibt in Deutschland wichtige Regeln im Umgang mit Lagerfeuer, die beachtet werden müssen.

Wo darf Feuer gemacht werden?

Überall wo ein offenes Feuer nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten. So lautet der Grundsatz. Zu offenen Feuern zählt alles, was sich außerhalb eines geschlossenen Bereichs befindet. Auf Privatgelände braucht man also eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers, dabei ist es egal, ob es um eine Kerze geht, einen Grill oder ein Lagerfeuer geht. Im Wald ist offenes Feuer grundsätzlich strengstens verboten!

Die Ausnahme: In manchen Wälder sind ausgewiesene Feuerstellen ausgeschildert. Hier darf man Feuer machen. Es gibt die Möglichkeit bei Lagerfeuern in Waldesnähe außerhalb einer Feuerstelle, ein Feuer vorher anzumelden. Die Anmeldung muss über den Kreis oder die Gemeinde erfolgen. Man braucht einen guten Grund, wie z.B. ein Brauchtumsfeuer und muss die Behörde überzeugen, dass man sich mit Feuermachen auskennt.

Feuer im eigenen Garten:

Ein Lagerfeuer im eigene Garten. Geht das so einfach? Offenes Feuer auf dem Boden ist nicht erlaubt, auch nicht im eigenen Garten. Nutzt man allerdings eine Feuerschale mit weniger als einem Meter Durchmesser oder einen Feuerkorb ist es erlaubt, solange der Grundstücksbesitzer zustimmt und keine Regeln verletzt werden.

Strafe:

Unerlaubte Feuer können teuer werden. Im Wald kann eine Strafe bis zu 5.000 Euro betragen. Am Strand wird es sogar noch teurer.

Was darf verbrannt werden?

  • Natürliche Materialien, wie totes Holz, Zweige
  • Keine Schadstoffe
  • Keine Zeitungen und Papierabfälle
  • Kein Plastik
  • Keine grünen Gartenabfälle

Regeln im Umgang mit Lagerfeuer?

1. Keine Schäden anrichten, also keine Bäume fällen oder Bänke zerhacken, etc.

2. ausreichend Abstand von Gebäuden, Bäumen, Autos… halten. Bei leicht entzündbareren Stoffen muss ein Abstand von 100 Metern eingehalten werden.

3. Wenn es doll windet, sollte Feuer gelöscht werden

4. Belästigung durch Rauch anderer Menschen vermeiden

5. Auf Wald-Gefahrenindex achten. In Bereichen ab Gefahrenstufe 4 und 5 ist offenes Feuer verboten.

6. Feuer muss immer beaufsichtigt werden.

7. Bei anhaltender Trockenheit ist Feuer verboten.

Kein Grüngut im Garten verbrennen. In manchen Gemeinden gibt es Stichtage, wo Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, aber grundsätzlich müssen diese über die Biotonne, Grüngutsammelstellen oder Wertstoff- und Recyclinghöfe entsorgt werden.