Wie stelle ich mir mein Leben vor? Möchte ich die Schwangerschaft abbrechen oder möchte ich das Kind bekommen? Eine ungeplante Schwangerschaft kann ein Gedankenkarussell anstoßen, das sich ganze Nächte lang dreht.

Mit anderen Menschen über Optionen zu sprechen und Befürchtungen, Hoffnungen, Gedanken zu teilen - das kann Betroffenen bei der Entscheidungsfindung helfen. Doch manchmal sind solche Gespräche mit Familie, Freunden oder dem Partner nur schwer möglich, weil sie zu einer bestimmten Entscheidung drängen. Vielleicht wünschen Betroffene aber auch einfach ein Gespräch mit einer unabhängigen, außenstehenden Person.

Dann kann es sinnvoll sein, eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufzusuchen, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf dem Portal "familienplanung.de".

Für straffreien Abbruch braucht es Beratungsschein

Wenn sich Schwangere bereits für einen Abbruch entschieden haben, müssen sie Kontakt zu einer Beratungsstelle aufnehmen. Denn erst, wenn sie dort eine sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen haben, ist ein straffreier Abbruch möglich.

Dafür ist ein Beratungsschein notwendig, der im Anschluss an den Termin ausgestellt wird. Das tun allerdings der BZgA zufolge nicht alle Beratungsstellen.

Es gibt mehr als 1500 Angebote in Deutschland

Auf dem Portal "familienplanung.de" stellt die BZgA eine Datenbank zur Verfügung, in der Betroffene nach Beratungsstellen in ihrer Nähe suchen können. Filtern können sie etwa nach Postleitzahl, nach Bundesland, nach konfessioneller Ausrichtung - und auch danach, ob die Stelle Beratungsscheine ausstellt.

Der BZgA zufolge umfasst die Datenbank fast alle Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland, also mehr als 1500.

Die Themen in der Beratung sind auf die individuelle Situation der Betroffenen zugeschnitten. Frauen können sich dort über Hilfsangebote für Schwangere und Mütter informieren, aber auch rechtliche und medizinische Fragen besprechen. Ziehen sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung, werden sie über die Voraussetzungen und die Methoden zu dessen Durchführung aufgeklärt.