Es gibt dramatische Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Starkregen und Überschwemmungen treten oft relativ unerwartet auf. Das gleiche gilt für heftige Stürme.

Wer als Hausbesitzer vorsorgt, steht im Ernstfall besser da. Die richtige Versicherung kann den finanziellen Ruin verhindern.

Was Sie zu den entscheidenden Policen wissen müssen:

Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Unwetter?

Wohngebäudeversicherung

Sie greift bei Sachschäden am Haus und ist ein absolutes Muss. Zu den versicherten Gefahren gehören Feuer, Wasserschäden und Naturereignisse wie Unwetter und Hagel.

Gut zu wissen: Bei einem Sturm greift die Versicherung erst ab der Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h entspricht. Gezahlt wird etwa, wenn der Sturm das Dach abdeckt oder ein Baum umstürzt und dadurch Schäden am Haus anrichtet.

Hausratversicherung

Sie greift bei allen Schäden innerhalb des Hauses. Der Hausrat umfasst alles, was im Gebäude steht, aber nicht fest montiert oder Teil des Hauses ist: Möbel, Teppiche, Leuchten, Elektrogeräte, Haushaltswaren, Bücher, Kleidung, Tierfutter. Auch Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Schmuck und Sammelobjekte umfasst die Police.

Elementarschadenversicherung

Dieser Versicherungsbaustein zahlt auch bei Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen. Das umfasst etwa die Kosten für:

  • das Abpumpen von Wasser
  • die Trockenlegung
  • Reparaturen
  • eine Übergangsunterkunft
  • mögliche Mietverluste
  • im schlimmsten Fall den Abriss und Neubau des Eigenheims

Insbesondere ältere Wohngebäudeversicherungen decken solche Schäden nicht mit ab. Bei neueren Policen können Elementarschäden dagegen schon mit eingeschlossen sein.

Tipp: Werfen Sie als Hausbesitzer unbedingt einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen. Fehlt der Schutz vor Elementarschäden, kann er oft als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Falls nicht, sollte man den alten Vertrag durch einen neuen ersetzen, rät der Gesamtverband der Versicherer (GDV).

Die Verbraucherzentrale rät allen Hausbesitzern zu einem Schutz vor Elementarschäden. Der Grund: Starkregen kann überall auftreten und ist auch abseits von Flüssen eine große Gefahr.

Bisher hat nur etwa die Hälfte der Eigenheimbesitzer in Deutschland eine Elementarschadenversicherung, so der GDV. "Deutlich zu wenig."

Den wichtigen Baustein gibt es auch für die Hausratversicherung. Die Elementarschadenversicherung für Hausrat trägt die Reparaturkosten für das Inventar und erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut durch eine Überschwemmung komplett zerstört wurde. Für Wertsachen wie Bargeld gibt es allerdings Entschädigungsgrenzen.

Die Verbraucherzentrale NRW rät, sich zwei Fragen zu stellen, um zu entscheiden, ob dieser Extra-Schutz sinnvoll ist:

  • Kann Ihr Hausrat durch eine Überschwemmung aufgrund von Starkregen, Hochwasser oder Rückstau aus der Kanalisation im Erd- oder Untergeschoss zu einem großen Teil vernichtet werden?
  • Können und wollen Sie sich dann aus eigenen Ersparnissen ohne größere Probleme alles neu anschaffen?

Beantworten Sie die erste Frage mit Ja und die zweite mit Nein, kann sich der Baustein für Sie lohnen.

Gut zu wissen: Die Elementarschadenversicherung kann nicht separat abgeschlossen werden, nur als Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung.

Wenn man Schäden durch Überschwemmungen sowohl am Haus als auch am Hausrat absichern möchte, braucht man die Elementarschadenabdeckung entsprechend sowohl für die Wohngebäudeversicherung als auch für die Hausratversicherung, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Bekommt jeder eine Elementarschadenversicherung?

Im Grunde schon. Die Frage ist: Zu welchem Preis?

"Jeder kann und sollte eine solche Versicherung abschließen. Über 90 Prozent der Gebäude liegen in Gebieten mit niedrigerem Risiko und entsprechend gering sind die Prämien", sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim GDV.

Deutschland ist in Risikogebiete eingeteilt:

  • Mehr als 90 Prozent liegen in Zone 1 mit geringem Risiko.
  • 6,1 Prozent liegen in Zone 2.
  • 1,1 Prozent liegen in Zone 3.
  • Nur 0,4 Prozent liegen in der am meisten gefährdeten Zone 4.

Selbst in der höchsten Zone gebe es Versicherungsschutz, der über eine höhere Selbstbeteiligung im Schadenfall bezahlbar bleibe.

Was kostet eine Elementarschadenversicherung?

"Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie vom Wert des Hauses, der Bauart oder der Lage", sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV).

Teuer werden Versicherungen natürlich immer dort, wo das Risiko einer Flut besonders groß ist. "Doch besonders hier ist die Elementarschadenversicherung dringend zu empfehlen."

Dann kann es sein, dass eine kostspielige Prämie fällig wird. Ohne eine hohe Selbstbeteiligung ist in diesem Fall keine erschwingliche regelmäßige Belastung zu erreichen.

Laut Stiftung Warentest sind die Preise für die Police nach der Flut im Ahrtal deutlich gestiegen ("Finanztest"-Ausgabe 4/2023). Es lohnt sich immer, die verschiedenen Angebote gut zu vergleichen.

Zur Orientierung: Für Neubauten in preiswerten Regionen wie Dresden lag die günstigste Police im Test bei 233 Euro pro Jahr. Im teuren Düsseldorf waren es dagegen 378 Euro.

Wie sieht es mit Schäden an Grundstück, Garage und Auto aus?

  • Grundstück: "Der Garten ist Bestandteil des Grundstücks und alle mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind entsprechend abgesichert", erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung beim GDV. Dazu gehören etwa Terrassen, verankerte Schaukeln und fest installierte Leuchten. "Auch Aufräumungskosten, die entstehen, weil beispielsweise Bäume weggeräumt werden müssen, sind hier mitversichert."
  • Garten: Müssen Pflanzen erneuert werden, hängt es vom Vertrag ab, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Ein Gartenschuppen, ein Carport sowie Garten- und Gewächshäuser könnten zusätzlich über die Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung geschützt werden, sagt Hauner. Pools sind über beide Policen abgedeckt. Mobile Becken gelten als Hausrat, fest verbaute zählen zur Wohngebäudeversicherung.
  • Garage: Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gelten auch für Nebengebäude - und damit auch für Schäden an der Garage und an den Dingen, die darin gelagert werden. Hier sind etwa untergestellte Rasenmäher, das Werkzeug oder Fahrräder versichert.
  • Auto: Für Unwetterschäden an Auto, Wohnmobil oder Wohnanhänger kommt eine Voll- oder Teilkaskoversicherung auf. Sie zahlt, wenn ein Ast in die Scheibe kracht oder das Auto bei heftigen Unwettern weggespült wird. Sie deckt somit auch Elementarschäden ab.

Tipp: Wer auch gegen vergleichsweise seltene Naturgefahren wie Erdrutsche oder Erdbeben versichert sein möchte, sollte bei seinem Kfz-Versicherer nach einem erweiterten Naturgefahrenschutz fragen. Der ist in der Regel nämlich auch in der Kaskoversicherung nicht enthalten, heißt es vom GDV.

Worauf sollte ich beim Vertragsabschluss achten?

  • Extra-Baustein: Die Wohngebäudeversicherung muss unbedingt eine Versicherung gegen Elementarschäden enthalten. Erst damit sind - wie beschrieben - auch Schäden durch Überschwemmungen abgedeckt.
  • Mieter: Sie müssen sich selbst versichern. Das gilt laut GDV auch für die eigenen Kinder, wenn sie in einer abgeschlossenen Wohnung innerhalb des Elternhauses leben.
  • Selbstverschuldung: Wichtig ist, dass im Versicherungstarif auf den Einwand der "groben Fahrlässigkeit" verzichtet wird, rät der BdV. Sonst zahlt die Versicherung im Ernstfall nicht, wenn man elementare Vorsichtsmaßnahmen missachtet und zum Beispiel bei einem angekündigten Starkregen die Fenster offen gelassen hat.
  • Eigene Maßnahmen: Mitunter kann es sein, dass Versicherungen verlangen, dass man sich und sein Haus bis zu einem bestimmten Grad vor Schäden absichert und wasserfest macht. Gelangt das Wasser dann dennoch hinein, greift die Elementarschadenversicherung.

So müssen Sie etwa Rückstauklappen in den Rohrleitungen regelmäßig warten und das auch belegen können. In stark gefährdeten Regionen kann es laut GDV auch Vorgaben geben - etwa Fliesen für die Erdgeschossräume, extra abgesicherte Kellerfenster oder dass man Elektrogeräte nur in oberen Stockwerken aufbewahren darf.

  • Wartezeit: Man sollte im Hinterkopf haben, dass ein Versicherungsabschluss nicht sofort greift. Häufig gibt es eine Warte- oder Karenzzeit. Je nach Anbieter kann sie mehrere Wochen betragen. Informationen dazu finden sich in der Police.

Die Versicherer wollen mit dieser Regelung ausschließen, dass eine Versicherung erst kurz vor einem erwarteten Unwetter oder Hochwasser abgeschlossen und dann nach dem Schaden wieder gekündigt wird.

  • Gegebenheiten des Grundstücks: "Liegt das Haus in einer besonders gefährdeten Lage, kann eine detaillierte Risikobewertung erforderlich sein", erklärt GDV-Experte Hauner. "In hoch überschwemmungsgefährdeten Gebieten kann der Versicherer den Kunden beispielsweise nach dem Vorhandensein von individuellen Schutzmaßnahmen am Haus fragen."

Der Interessent an einer Versicherung ist zu diesen Angaben gesetzlich verpflichtet. "Generell muss der Versicherungsnehmer jedoch nur das beantworten, wonach der Versicherer im Antrag oder bei der Risikobewertung konkret fragt", erklärt Hauner. "Hierbei sollte er aber keinesfalls etwas beschönigen oder verschweigen - das kann im Schadensfall zu Problemen führen oder den Versicherungsvertrag gefährden."

  • Arbeitszimmer: Büroräume im Wohnhaus sind nicht immer mitversichert. Zwar seien viele Arbeitszimmer Teil der Hausratversicherung, so der GDV. Wer aber ein ausschließlich beruflich oder gewerblich genutztes Arbeitszimmer in der Wohnung hat, kann unter Umständen einen Zusatzbaustein vom Versicherer benötigen.

"Allerdings dürfte das Problem in der Praxis nur wenige Kunden betreffen", sagt Hauner. "Bei den meisten Versicherten wird ein solches Zimmer eben doch mindestens zum Teil privat genutzt, wie beispielsweise als Homeoffice im Lockdown oder bei entsprechenden Arbeitsplatzregelungen der Arbeitgeber."

Wie komme ich schnell an das Geld der Versicherung?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Liste seines Eigentums zu haben. So kann man den Schaden der Versicherung einfacher melden.

Hilfreich sind außerdem Fotos vom Zustand der Gebäude und der Einrichtung. Und Scans der Kaufbelege, falls noch vorhanden.

Die Dateien liegen idealerweise in einer Cloud. Denn Überflutungen und auch Brände zerstören nicht nur die Gegenstände selbst, sondern meist auch alle Belege dafür. Nach einer solchen Katastrophe erinnert man sich vielleicht auch nicht mehr an all sein Hab und Gut.

Wer lieber echte Belege behält, sollte diese in Form von Fotos und Papierlisten bei Verwandten oder Bekannten an anderen Orten lagern.

Ich habe keinen Versicherungsschutz - und jetzt?

Es kann auch Hilfe geben, wenn man nach Überschwemmungen keine Versicherung vorweisen kann - auch wenn das vielleicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

Staatliche Zahlungen gibt es in der Regel aber nur bei großen Jahrhundertereignissen. So wie im Juli 2021, als Teile von Rheinland-Pfalz, NRW, Bayern und Sachsen durch Starkregen und Überflutungen massive Zerstörungen erlitten haben. Hierfür wurde der nationale Fonds Aufbauhilfe 2021 aufgelegt.

Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist bei kleineren Extremwetterereignissen davon auszugehen, dass es keine staatlichen Hilfen gibt. "Ob sie dennoch gewährt wird, liegt im Ermessen der Bundesländer", heißt es dazu.

Wird keine Unterstützung geboten, kann man Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen.

Hausbesitzer und Mieter:

Die Kosten durch die Schäden lassen sich in manchen Fällen als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Das gilt laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe (VLH) etwa bei Unwettern, wenn keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Das habe zuletzt das Finanzministerium NRW im Jahr 2021 bekräftigt.

Allerdings können nur die Kosten geltend gemacht werden, auf denen die Geschädigten tatsächlich sitzen geblieben sind, weil keine Elementarschadenversicherung einspringt. Denn diese Versicherung bekommt nicht jeder ohne Weiteres.

Anders sieht es mit der Hausrat- und Gebäudeversicherung aus: Der VLH sind keine Fälle bekannt, in denen der Abschluss dieser Policen abgelehnt wurde - daher können Schäden, die üblicherweise von diesen Versicherungen übernommen werden, nicht steuerlich abgesetzt werden.

Wichtig ist im Falle einer Ablehnung durch eine Versicherung, dass man dies dem Finanzamt nachweisen kann, so die VLH. "Wenn also zum Beispiel eine Elementarschadenversicherung für ein Haus im Flutgebiet im Ahrtal abgelehnt wurde und wird, sollte man dieses Schreiben aufbewahren, um es später dem Finanzamt vorlegen zu können."

Vermieter:

Sie geben in der Steuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an - und können daher im Gegenzug meist auch die notwendigen Ausgaben rund um die Behebung unwetterbedingter Schäden als Werbungskosten geltend machen.