Region. Seit über zwei Wochen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Vogtlandkreis unter dem Richtwert von 35. Deshalb regelt der Landkreis die Testpflicht neu. Das Landratsamt informiert: "Ab dem morgigen Dienstag, 8. Juni, treten weitere Lockerungen in Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zum Schutz vor dem Coronavirus im Vogtlandkreis in Kraft. In vielen Bereichen entfällt damit die Testpflicht." Die Testpflicht entfällt unter anderem in folgenden Bereichen:

Keine Testpflicht in Gastronomie und Einzelhandel mehr

In Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr, bei körpernahen Dienstleistungen, Friseuren und Fußpflege, im Innen- und Außenbereich der Gastronomie, bei Beherbergungen/touristischen Übernachtungsangeboten, bei Beerdigungen und Eheschließungen sowie in kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Kinos, Theater, Bühnen sowie Konzertveranstaltungsorte und Kulturveranstaltungen im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Auch der Sport und die Freibäder profitieren von den Lockerungen. Ebenso die Kunst-, Musik- und Tanzschulen. Achtung: In einigen Bereichen wird die Kontakterfassung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Es empfiehlt sich für alle Verantwortlichen vor einer Wiedereröffnung die genaue Prüfung aller Kriterien.