Limbach-Oberfrohna. In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch die Stadt Limbach-Oberfrohna sucht Personen, die am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal und Landgericht Zwickau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Ersatzschöffen.

 

Anforderungen

Gesucht werden Bewerber, die in Limbach-Oberfrohna wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

 

Bewerbungsinfos

Wer Interesse an einer Schöffen-Tätigkeit hat, kann seine Bewerbung bis zum 12. April an die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Fachbereich Zentrale Dienste, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna oder per Mail an wahlen@limbach-oberfrohna.de senden.