Hier wird heute in Dresden geblitzt

In Dresden wird heute geblitzt! An diesem Freitag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Dresden am 17.05.2024 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt hier. In Dresden ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 17.05.2024 die Blitzer in Dresden

Geblitzt wird im Bereich Gasanstaltstraße, PLZ 01237 in Blasewitz. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.05.2024 um 20:30 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)

(Letzte Aktualisierung: 17.05.2024, 21:20 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Mit diesen Bußgelden müssen Raser rechnen

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden, ob das Vergehen außerorts oder innerorts stattgefunden hat. Ein Bußgeld zwischen 20 und 60 Euro wird zum Beispiel fällig, wenn man auf der Autobahn bis zu 20 km/h zu schnell war, voraus gesetzt es gab eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Straßenabschnitt.

Regelung für Pkw innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11 – 15 km/h50 €
16 – 20 km/h70 €
21 – 25 km/h115 €1
26 – 30 km/h180 €11 Monat¹
31 – 40 km/h260 €11 Monat
41 – 50 km/h400 €21 Monat
51 – 60 km/h560 €22 Monate
61 – 70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird

Regelung für Pkw außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11 – 15 km/h40 €
16 – 20 km/h60 €
21 – 25 km/h100 €1
26 – 30 km/h150 €11 Monat¹
31 – 40 km/h200 €11 Monat¹
41 – 50 km/h320 €21 Monat
51 – 60 km/h480 €21 Monat
61 – 70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird

Wie hoch ist der Toleranzabzug mobiler Blitzer?

Die abgezogenen Toleranzen bei mobilen Geräten sind dieselben wie bei den stationär aufgebauten Blitzern. Generell gilt: Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Abzug üblicherweise bei 3 Prozent des gemessenen Wertes. Einige Blitzermodelle haben geringere Messgenauigkeiten, hier kann der Toleranzabzug auch höher angesetzt werden.

So funktionieren mobile Geschwindigkeitsmessern

Im Gegensatz zu stationären beziehungsweise fest aufgebauten Geräten haben mobile Blitzer den Vorteil, dass sie flexibel und schnell am Straßenrand aufgebaut werden können. Damit ist in den meisten Fällen der Überraschungseffekt auf Seiten der Polizei. Darüber hinaus kann man mit mobilen Blitzern noch genauer bestimmte Unfallschwerpunkte überwachen. In aller Regel kommen bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen radar- oder lasergestützte Geräte zum Einsatz. Aber auch Schwarzlichtblitzer oder Geräte, die Helligkeitsprofile per Sensoren auswerten, sind verbreitet. Mobile Blitzgeräte blitzen üblicherweise nicht in beide Richtungen, sondern nur nach vorne, sodass neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Fahrers zur Ahnung eingefangen werden kann.

Radarwarner – Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.”

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