Anklage wegen geplanter Entführung Lauterbachs

"Vereinte Patrioten" Die mutmaßliche Terrorgruppe wollte die deutsche Regierung stürzen und ein autoritäres System einführen. Nun ist Anklage gegen einen 61-Jährigen erhoben worden, der Mitglied gewesen sein soll. Was war seine Rolle?

Ein 61-jähriger Mann soll als Mitglied einer mutmaßlichen Terrorgruppe den Umsturz der Deutschen Regierung und die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant haben. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den Deutschen erhoben, wie die Behörde mitteilte. Ihm werde die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. 

Der Mann aus dem Kreis Bergstraße in Hessen soll Mitglied in der Gruppe namens "Vereinte Patrioten" gewesen sein. Fünf mutmaßliche Mitglieder der Gruppe sind bereits seit knapp einem Jahr vor dem Oberlandesgericht Koblenz angeklagt. Sie sollen unter anderem einen großflächigen Stromausfall, die Entführung Lauterbachs und die Durchführung einer konstituierenden Sitzung für eine neue Regierung geplant haben. Ihr Ziel war es laut Ermittlungsbehörden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland zu beseitigen und eine Verfassung nach dem Vorbild des Deutschen Reiches 1871 einzuführen.

Mit dem Schiff nach Russland für einen "Schulterschluss"

Der 61-Jährige soll nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft an Treffen der Gruppe teilgenommen und sich dazu bereit erklärt haben, an der geplanten Entführung Lauterbachs mitzuwirken. Laut Mitteilung soll er zugesagt haben, dass seine Garage für die Lagerung von Waffen genutzt werden könne. Außerdem habe er sich bereit erklärt, als Teil einer Delegation mit einem Schiff über die Ostsee nach Russland zu fahren, um dort "über einen "Schulterschluss" zu verhandeln sowie militärische Ausrüstung zu beschaffen", hieß es. 

Der 61-Jährige sitzt laut Behörde seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Frankfurt muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. 

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