Bundespolizei vollstreckt 15 Haftbefehle in Reitzenhain

Blaulicht Für Zwei endet die Reise in der JVA

Reitzenhain. 

Reitzenhain. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz haben im Zeitraum vom 11. bis 25. März insgesamt 15 Haftbefehle am Grenzübergang in Reitzenhain vollstreckt.

Fünf offene Haftbefehle bei rumänischen Staatsangehörigen

Insgesamt wurden bei fünf rumänischen Staatsangehörigen offene Haftbefehle festgestellt. Sie wurden von den Staatsanwaltschaften Braunschweig, Bückeburg, Kaiserslautern, Bochum und Limburg zu Ersatzfreiheitsstrafen oder Zahlung offener Geldstrafen verurteilt. Die Rumänen sind unter anderem wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl polizeilich in Erscheinung getreten. Den fünf rumänischen Staatsangehörigen war es möglich die offenen Geldstrafen von insgesamt 2400,00 EUR aufzubringen und jeweils ins Bundesgebiet einzureisen.

Mehrere Strafdelikte

Auch bei drei albanischen und zwei bulgarischen Staatsangehörigen sowie einem Griechen, einem Moldauer und Weißrussen konnten durch Zahlungen offener Geldstrafen von über 6.000 Euro die Ersatzfreiheitsstrafen abgewendet werden. Hier wurde bei den fahndungsmäßigen Überprüfungen Ausschreibungen zur Strafvollstreckung von den Staatsanwaltschaften Chemnitz, Dresden, Berlin, Frankfurt, Oldenburg, und Schweinfurt unter anderem wegen unerlaubtem Aufenthalt, Trunkenheit im Verkehr, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl festgestellt.

In die JVA eingeliefert

Am 16. März um 13.40 Uhr wurde ein britischer Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle am Grenzübergang vorstellig. Gegen den 29-jährigen lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle wegen mehrerer Verkehrsdelikte vor. Er wurde in die JVA Zwickau eingeliefert.

In die JVA Dresden gebracht

Auch für einen 38-jährigen ungarischen Staatsangehörigen endete die Reise in der JVA. Er wurde am 22. März um 15.45 Uhr einer Kontrolle unterzogen. Bei ihm lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Er konnte die geforderte Geldstrafe von 2.723 Euro nicht aufbringen und wurde in die JVA Dresden eingeliefert.

 

  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion