Landtag beschließt Gesetz zur Integration und Teilhabe

Sachsen will Migranten die Eingewöhnung in der neuen Heimat erleichtern. Am Donnerstag verabschiedete der Landtag in Dresden ein Integrations- und Teilhabegesetz. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sprach von einem Meilenstein auf dem Weg zu einer Gesellschaft, die die Vielfalt ihrer Mitglieder wertschätze und fördere. "Wir senden damit ein starkes Signal an alle Integrationsakteure im Freistaat Sachsen, aber auch nach außen." Es gehe darum, Barrieren abzubauen, Vorurteile zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Das Gesetz zielt darauf ab, die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben für Menschen mit ausländischen Wurzeln zu verbessern. Zugleich verlangt es von den Migranten eigenes Mittun, vor allem Anstrengungen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. "Das Gesetz steht für Vielfalt, Weltoffenheit und Modernität", betonte Köpping. Auch für die Integration von Fach- und Arbeitskräften werde es Rückenwind geben.

Das Gesetz beschreibt Integration als Gemeinschaftsaufgabe des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Ausländerbeauftragte wird zum Integrationsbeauftragten. Die Behörden sind aufgefordert, bei der Personalgewinnung den Anteil von Beschäftigten aus anderen Ländern zu erhöhen. Bei Stellenausschreibungen soll darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.

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